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Infoservice
Beschwerde & Co
Folgende Rechtsmittel stehen Ihnen unter anderem zur Verfügung:
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Beschwerde
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Bescheidaufhebung
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Wiederaufnahme
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Vorlageantrag
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Säumnisbeschwerde
Ein Rechtsmittel ist ein Schreiben an das Finanzamt, das folgende
Informationen enthalten muss:
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Der Bescheid, gegen den sich das Rechtsmittel richtet
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Eine Bezeichnung, um welches Rechtsmittel es sich handelt
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Eine Begründung, warum Sie den Bescheid anfechten
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Eine Erklärung, welche Änderung Sie beantragen
Musterbriefe zu den verschiedenen Rechtsmitteln finden Sie
auf
www.arbeiterkammer.atin der Rubrik Service unter dem
Menüpunkt Musterbriefe.
Die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid
Sie sind der Meinung, dass Ihnen fälschlicherweise Freibeträge oder
Absetzbeträge aus Ihrer ANV nicht anerkannt wurden? Dann können
Sie gegen den betreffenden Einkommensteuerbescheid schriftlich eine
Beschwerde einlegen.
Für Beschwerden gibt es eine Frist: Ihr Brief muss innerhalb
eines Monats ab Zustellung des Bescheids an das Finanz-
amt abgeschickt werden, das den Bescheid erlassen hat.
Die Beschwerde können Sie entweder postalisch oder über Finanz
Online einbringen.
Antrag auf Aussetzung der Einhebung
Mit dem Einkommensteuerbescheid, gegen den Sie Beschwerde
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www.arbeiterkammer.at




