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AK

Infoservice

Beschwerde & Co

Folgende Rechtsmittel stehen Ihnen unter anderem zur Verfügung:

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Beschwerde

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Bescheidaufhebung

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Wiederaufnahme

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Vorlageantrag

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Säumnisbeschwerde

Ein Rechtsmittel ist ein Schreiben an das Finanzamt, das folgende

Informationen enthalten muss:

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Der Bescheid, gegen den sich das Rechtsmittel richtet

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Eine Bezeichnung, um welches Rechtsmittel es sich handelt

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Eine Begründung, warum Sie den Bescheid anfechten

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Eine Erklärung, welche Änderung Sie beantragen

Musterbriefe zu den verschiedenen Rechtsmitteln finden Sie

auf

www.arbeiterkammer.at

in der Rubrik Service unter dem

Menüpunkt Musterbriefe.

Die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid

Sie sind der Meinung, dass Ihnen fälschlicherweise Freibeträge oder

Absetzbeträge aus Ihrer ANV nicht anerkannt wurden? Dann können

Sie gegen den betreffenden Einkommensteuerbescheid schriftlich eine

Beschwerde einlegen.

Für Beschwerden gibt es eine Frist: Ihr Brief muss innerhalb

eines Monats ab Zustellung des Bescheids an das Finanz-

amt abgeschickt werden, das den Bescheid erlassen hat.

Die Beschwerde können Sie entweder postalisch oder über Finanz­

Online einbringen.

Antrag auf Aussetzung der Einhebung

Mit dem Einkommensteuerbescheid, gegen den Sie Beschwerde

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www.arbeiterkammer.at