Höhe der Bemessungsgrundlage
der sonstigen Bezüge
Formel, mit der Sie die Steuer der sonstigen
Bezüge berechnen
Grenz
steuersatz
bis € 620,00
0
0 %
über € 620,00–25.000,00
(Bemessungsgrundlage – 620) x 6 %
6 %
über € 25.000,00–50.000,00
(Bemessungsgrundlage – 25.000) x 27 % +
1.462,80
27 %
über € 50.000,00–83.333,00
(Bemessungsgrundlage – 50.000) x 35,75 % +
8.212,80 €
35,75 %
über € 83.333,00
Beträge über € 83.333,00 werden zum steuer-
pflichtigen Einkommen für die Berechnung der
Jahressteuer (Schritt 1) hinzugerechnet
nach dem
allgemeinen
Steuertarif
Schritt 3: Das Endergebnis
Zählen Sie die beiden Ergebnisse, also die Steuer von Ihren sonstigen
Bezügen und die Jahressteuer von Ihrem Einkommen, zusammen. Die-
ses Endergebnis ist die gesamte Steuer, die für Ihr Jahreseinkommen
anfällt.
Diesen Betrag müssen Sie nun mit dem vergleichen, was Sie bereits
über die monatliche Lohnverrechnung bezahlt haben: Sie sehen, ob
Sie eine Steuergutschrift oder eine Nachforderung durch die ANV er-
warten können.
Wie viel Lohnsteuer Sie für das vergangene Jahr bereits be-
zahlt haben, finden Sie am Jahreslohnzettel unter der Kenn-
zahl 260.
Wie berechnen Sie Ihre Steuer?
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