Die Einschleifregel beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag:
(€ 25.000,00 - Pensionseinkünfte) x 764
5.070
Der Steuertarif
Seit 2016 gilt folgender Steuertarif:
Jahreseinkommen
Formel, mit der Sie die Einkommensteuer in €
(ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen)
berechnen
Grenz
steuersatz
bis € 11.000,00
0
0 %
über € 11.000,00–18.000,00
(Einkommen - 11.000) x 25 %
25 %
über € 18.000,00–31.000,00
(Einkommen - 18.000) x 35 % + 1.750
35 %
über € 31.000,00–60.000,00
(Einkommen - 31.000) x 42 % + 6.300
42 %
über € 60.000,00–90.000,00
(Einkommen - 60.000) x 48 % + 18.480
48 %
über € 90.000,00–1.000.000,00
(Einkommen -90.000) x 50 % + 32.880
50 %
über € 1.000.000,00
(Einkommen – 1.000.000) x 55% + 487.880
55 %
Ist Ihr Jahreseinkommen unter 11.000 Euro, fällt keine
Steuer an.
So berechnen Sie Ihre Steuer
Sie möchten im Vorfeld wissen, ob Sie sich durch die ANV auf eine
Steuergutschrift freuen können? In 3 Schritten finden Sie es heraus.
Schritt 1: Ihre Jahressteuer
Ermitteln Sie Ihr Jahreseinkommen wie am Kapitelanfang beschrieben
und wenden Sie darauf die betreffende Steuerformel an. Von dem
so entstandenen Betrag ziehen Sie die Absetzbeträge ab, die Ihnen
Wie berechnen Sie Ihre Steuer?
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