Wie berechnen Sie Ihre Steuer?
Der Unterschied zwischen Freibetrag und Absetzbetrag
Ein
Freibetrag
verringert nur die Steuerbemessungsgrundlage. Je
niedriger der anzuwendende Steuersatz ist, desto geringer ist die Er-
sparnis durch einen Freibetrag. Den aktuellen Steuertarif finden Sie am
Ende dieses Unterkapitels.
Freibeträge sind:
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Werbungskosten bzw. das Werbungskostenpauschale
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Sonderausgaben bzw. das Sonderausgabenpauschale
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Außergewöhnliche Belastungen
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Kinderfreibetrag
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Freibetrag für Opferausweis-Inhaberinnen bzw. -Inhaber
Ein
Absetzbetrag
dagegen wird direkt von der Steuer abgezogen. Er
vermindert Ihre Steuer in seiner vollen Höhe.
Diese Absetzbeträge gibt es:
Absetzbeträge
Höhe pro Kalenderjahr
Verkehrsabsetzbetrag
€ 400,00
Pendlereuro
€ 2,00/km
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB),
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB):
bei 1 Kind
bei 2 Kindern
für jedes weitere Kind
€ 494,00
€ 669,00
+ € 220,00
Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB):
bei 1 Kind
bei 2 Kindern
für jedes weitere Kind
€ 350,40
€ 876,00
+ € 700,80
Pensionistenabsetzbetrag oder
erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
€ 400,00-0,00
€ 764,00-0,00
Der Pensionistenabsetzbetrag
Der Pensionistenabsetzbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie Pensionsein-
künfte, aber keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis haben. Die
Höhe des Absetzbetrags hängt davon ab, wie hoch die Pensionsein-
künfte sind:
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