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Wie berechnen Sie Ihre Steuer?

Der Unterschied zwischen Freibetrag und Absetzbetrag

Ein

Freibetrag

verringert nur die Steuerbemessungsgrundlage. Je

niedriger der anzuwendende Steuersatz ist, desto geringer ist die Er-

sparnis durch einen Freibetrag. Den aktuellen Steuertarif finden Sie am

Ende dieses Unterkapitels.

Freibeträge sind:

■■

Werbungskosten bzw. das Werbungskostenpauschale

■■

Sonderausgaben bzw. das Sonderausgabenpauschale

■■

Außergewöhnliche Belastungen

■■

Kinderfreibetrag

■■

Freibetrag für Opferausweis-Inhaberinnen bzw. -Inhaber

Ein

Absetzbetrag

dagegen wird direkt von der Steuer abgezogen. Er

vermindert Ihre Steuer in seiner vollen Höhe.

Diese Absetzbeträge gibt es:

Absetzbeträge

Höhe pro Kalenderjahr

Verkehrsabsetzbetrag

€ 400,00

Pendlereuro

€ 2,00/km

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB),

Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB):

bei 1 Kind

bei 2 Kindern

für jedes weitere Kind

€ 494,00

€ 669,00

+ € 220,00

Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB):

bei 1 Kind

bei 2 Kindern

für jedes weitere Kind

€ 350,40

€ 876,00

+ € 700,80

Pensionistenabsetzbetrag oder

erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

€ 400,00-0,00

€ 764,00-0,00

Der Pensionistenabsetzbetrag

Der Pensionistenabsetzbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie Pensionsein-

künfte, aber keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis haben. Die

Höhe des Absetzbetrags hängt davon ab, wie hoch die Pensionsein-

künfte sind:

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