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Infoservice
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Pensionseinkünfte unter 17.000 Euro jährlich: 400 Euro
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Pensionseinkünfte zwischen 17.000 Euro und 25.000 Euro: Der Ab-
setzbetrag wird gleichmäßig von 400 Euro auf 0 Euro eingeschliffen
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Höhere Pensionseinkünfte: kein Pensionistenabsetzbetrag
Die Einschleifregel beim Pensionistenabsetzbetrag:
(€ 25.000,00 - Pensionseinkünfte) x 400
8.000
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis zu 764 Euro. Er steht
Ihnen zu, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
1
Sie beziehen Pensionseinkünfte, aber keine Einkünfte aus einem
Arbeitsverhältnis
2
Sie sind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet oder leben
in einer eingetragenen Partnerschaft
3
Die Einkünfte Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. -Partners liegen nicht über
2.200 Euro jährlich
4
Sie haben keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag
Wie Sie in diesem Fall das Einkommen Ihrer Partnerin bzw. Ihres
Partners ermitteln, lesen im Kapitel 2 unter „Entlastung für Alleinverdie-
nende“. Die Berechnung erfolgt nach dem gleichen Schema wie beim
AVAB.
Auch der Betrag des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages ist abhän-
gig von der Höhe Ihrer Pensionseinkünfte:
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Pensionseinkünfte unter 19.930 Euro jährlich: 764 Euro
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Pensionseinkünfte zwischen 19.930 Euro und 25.000 Euro: Der Ab-
setzbetrag wird gleichmäßig von 764 Euro auf 0 Euro eingeschliffen
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Höhere Pensionseinkünfte: kein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
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