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AK

Infoservice

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Pensionseinkünfte unter 17.000 Euro jährlich: 400 Euro

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Pensionseinkünfte zwischen 17.000 Euro und 25.000 Euro: Der Ab-

setzbetrag wird gleichmäßig von 400 Euro auf 0 Euro eingeschliffen

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Höhere Pensionseinkünfte: kein Pensionistenabsetzbetrag

Die Einschleifregel beim Pensionistenabsetzbetrag:

(€ 25.000,00 - Pensionseinkünfte) x 400

8.000

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis zu 764 Euro. Er steht

Ihnen zu, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

1

Sie beziehen Pensionseinkünfte, aber keine Einkünfte aus einem

Arbeitsverhältnis

2

Sie sind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet oder leben

in einer eingetragenen Partnerschaft

3

Die Einkünfte Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. -Partners liegen nicht über

2.200 Euro jährlich

4

Sie haben keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag

Wie Sie in diesem Fall das Einkommen Ihrer Partnerin bzw. Ihres

Partners ermitteln, lesen im Kapitel 2 unter „Entlastung für Alleinverdie-

nende“. Die Berechnung erfolgt nach dem gleichen Schema wie beim

AVAB.

Auch der Betrag des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages ist abhän-

gig von der Höhe Ihrer Pensionseinkünfte:

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Pensionseinkünfte unter 19.930 Euro jährlich: 764 Euro

■■

Pensionseinkünfte zwischen 19.930 Euro und 25.000 Euro: Der Ab-

setzbetrag wird gleichmäßig von 764 Euro auf 0 Euro eingeschliffen

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Höhere Pensionseinkünfte: kein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

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www.arbeiterkammer.at