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Infoservice
So ermitteln Sie Ihr Einkommen
Wenn Sie Ihre Jahressteuer selbst berechnen möchten, müssen Sie
zuerst Ihr steuerpflichtiges Einkommen ermitteln. Dafür brauchen Sie
den Jahreslohnzettel.
Der Jahreslohnzettel ist die Zusammenfassung Ihrer während des
Kalenderjahres erhaltenen Bezüge. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeit-
geber muss diesen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an
das Finanzamt übermitteln. Außerdem ist die Arbeitgeberseite dazu
verpflichtet, auch Ihnen den Jahreslohnzettel auszuhändigen, wenn
Sie ihn anfordern. Der Jahreslohnzettel ist in Kennzahlen gegliedert, an
denen Sie sich orientieren können.
Für die Berechnung Ihres steuerpflichtigen Einkommens be-
nötigen Sie die Kennzahl 245 auf Ihrem Jahreslohnzettel.
Haben Sie keinen Jahreslohnzettel, brauchen Sie Ihre monatlichen
Lohnabrechnungen. Zählen Sie die darauf angegebenen monatlichen
Steuerbemessungsgrundlagen zusammen. Das Ergebnis ist der Be-
trag, den Sie am Jahreslohnzettel unter der Kennzahl 245 finden.
Die Berechnung Ihres Einkommens:
Kennzahl 245 des Jahreslohnzettels
- Werbungskosten, mindestens das Pauschale von € 132,00
- Sonderausgaben, mindestens das Pauschale von € 60,00
- außergewöhnliche Belastungen*)
- Kinderfreibetrag
- Freibetrag für Opferausweis-Inhaberinnen bzw. -Inhaber
= Ihr steuerpflichtiges Einkommen
*) Außergewöhnliche Belastungen, die den Selbstbehalt übersteigen bzw., die ohne Selbstbehalt zu
berücksichtigen sind.
Das steuerpflichtige Einkommen ist die jährliche
Steuerbemessungs-
grundlage.
Das ist jener Betrag, von dem Ihre Lohnsteuer berechnet
wird.
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