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AK

Infoservice

So ermitteln Sie Ihr Einkommen

Wenn Sie Ihre Jahressteuer selbst berechnen möchten, müssen Sie

zuerst Ihr steuerpflichtiges Einkommen ermitteln. Dafür brauchen Sie

den Jahreslohnzettel.

Der Jahreslohnzettel ist die Zusammenfassung Ihrer während des

Kalenderjahres erhaltenen Bezüge. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeit-

geber muss diesen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an

das Finanzamt übermitteln. Außerdem ist die Arbeitgeberseite dazu

verpflichtet, auch Ihnen den Jahreslohnzettel auszuhändigen, wenn

Sie ihn anfordern. Der Jahreslohnzettel ist in Kennzahlen gegliedert, an

denen Sie sich orientieren können.

Für die Berechnung Ihres steuerpflichtigen Einkommens be-

nötigen Sie die Kennzahl 245 auf Ihrem Jahreslohnzettel.

Haben Sie keinen Jahreslohnzettel, brauchen Sie Ihre monatlichen

Lohnabrechnungen. Zählen Sie die darauf angegebenen monatlichen

Steuerbemessungsgrundlagen zusammen. Das Ergebnis ist der Be-

trag, den Sie am Jahreslohnzettel unter der Kennzahl 245 finden.

Die Berechnung Ihres Einkommens:

Kennzahl 245 des Jahreslohnzettels

- Werbungskosten, mindestens das Pauschale von € 132,00

- Sonderausgaben, mindestens das Pauschale von € 60,00

- außergewöhnliche Belastungen*)

- Kinderfreibetrag

- Freibetrag für Opferausweis-Inhaberinnen bzw. -Inhaber

= Ihr steuerpflichtiges Einkommen

*) Außergewöhnliche Belastungen, die den Selbstbehalt übersteigen bzw., die ohne Selbstbehalt zu

berücksichtigen sind.

Das steuerpflichtige Einkommen ist die jährliche

Steuerbemessungs-

grundlage.

Das ist jener Betrag, von dem Ihre Lohnsteuer berechnet

wird.

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