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Kosten für die Ersatzbeschaffung von anderen

Fahrzeugen

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Mopeds und Fahrrädern (mit Aus-

nahme solcher, die als Sportgerät zu qualifizieren sind (Rennräder)), sind

in

voller Höhe absetzbar.

Nicht absetzbar

sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Motorrä-

dern sowie die Kosten für Wohnmobile und Wohnwägen.

AUSNAHME

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Motorrades, das das ein-

zige Kraftfahrzeug der betreffenden Person darstellt.

Kosten für die Ersatzbeschaffung von Wohnhäusern

oder Wohnungen

Die Mietkosten für ein Überbrückungsquartier sind ebenfalls

in voller

Höhe absetzbar.

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Wohnhäusern

oder Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung sind in voller Höhe

absetzbar.

ACHTUNG

Absetzbar sind aber nur jene Ersatzbeschaffungen, bei denen es sich

um den Hauptwohnsitz (in Anlehnung an die Beurteilung durch die

Landesbehörden) handelt, nicht hingegen für Zweit- oder weitere

Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile,

Wohnwagen.

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AK

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