Kosten für die Ersatzbeschaffung von anderen
Fahrzeugen
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Mopeds und Fahrrädern (mit Aus-
nahme solcher, die als Sportgerät zu qualifizieren sind (Rennräder)), sind
in
voller Höhe absetzbar.
Nicht absetzbar
sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Motorrä-
dern sowie die Kosten für Wohnmobile und Wohnwägen.
AUSNAHME
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Motorrades, das das ein-
zige Kraftfahrzeug der betreffenden Person darstellt.
Kosten für die Ersatzbeschaffung von Wohnhäusern
oder Wohnungen
Die Mietkosten für ein Überbrückungsquartier sind ebenfalls
in voller
Höhe absetzbar.
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Wohnhäusern
oder Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung sind in voller Höhe
absetzbar.
ACHTUNG
Absetzbar sind aber nur jene Ersatzbeschaffungen, bei denen es sich
um den Hauptwohnsitz (in Anlehnung an die Beurteilung durch die
Landesbehörden) handelt, nicht hingegen für Zweit- oder weitere
Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten), Wohnmobile,
Wohnwagen.
10
AK
Infoservice