WAS IST SONST NOCH STEUERLICH
BEGÜNSTIGT?
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber anlässlich dieser Kata-
strophe ein Darlehen, und dieses Darlehen ist beispielsweise nur mit 1%
oder gar nicht verzinst, dann sind für dieses Darlehen - auch wenn das Dar-
lehen über der 7.300 Euro-Grenze liegt - keine Einkommensteuer und
auch keine Lohnnebenkosten zu bezahlen. Das Gleiche gilt sinngemäß für
Schenkungen (von Geldbeträgen und dgl.) von Unternehmern an ihre Ar-
beitnehmerInnen.
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Belege (Schadens-
protokolle, Verlustanzeigen usw.), die mit diesem Schadensereignis
in Zusammenhang stehen, auf!
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AK
Infoservice