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WAS IST SONST NOCH STEUERLICH

BEGÜNSTIGT?

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber anlässlich dieser Kata-

strophe ein Darlehen, und dieses Darlehen ist beispielsweise nur mit 1%

oder gar nicht verzinst, dann sind für dieses Darlehen - auch wenn das Dar-

lehen über der 7.300 Euro-Grenze liegt - keine Einkommensteuer und

auch keine Lohnnebenkosten zu bezahlen. Das Gleiche gilt sinngemäß für

Schenkungen (von Geldbeträgen und dgl.) von Unternehmern an ihre Ar-

beitnehmerInnen.

WICHTIGER HINWEIS:

Bitte bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Belege (Schadens-

protokolle, Verlustanzeigen usw.), die mit diesem Schadensereignis

in Zusammenhang stehen, auf!

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AK

Infoservice