Kosten für die Ersatzbeschaffung von Einrichtungs-
gegenständen
In voller Höhe sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung von
Möbeln
Teppichen
Vorhängen
Bett- und Tischwäsche
Beleuchtungskörpern
Speisegeschirr
Elektro-, Haushalts- und Küchengeräten (z.B. Waschmaschine, Wä-
schetrockner, Kühlschrank, Tiefkühltruhe, Geschirrspüler, Elektro-, Gas-
und Mikrowellenherde)
Sanitär- und Heizungsanlagen
handgeknüpften Teppichen bis maximal 730 Euro pro Quadratmeter ab-
setzbar
Antiquitäten, deren Ersatzbeschaffungskosten 7.300 Euro nicht über-
steigen, steuerlich absetzbar
Nicht absetzbar sind Kosten für Zier- und Dekorationsgegenstände (ein-
schließlich Bilder und Wandteppiche), Zimmerpflanzen und Ähnliches.
Kosten für die Ersatzbeschaffung von Unterhaltungs-
elektronik, Foto- und Filmausrüstungen
Die Kosten für Gegenstände im Ausmaß eines üblichen Standards
sind absetzbar.
Radio- und Fernsehgeräte
Satellitenanlagen
CD-Player
Videoanlagen inkl. DVD
PC einschließlich DVD-Anlage und Brenner
Nicht absetzbar
sind Kosten für die Ersatzbeschaffung für Foto- und
Film-, Videoausrüstungen.
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AK
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