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Kosten für die Ersatzbeschaffung von Einrichtungs-

gegenständen

In voller Höhe sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung von

Möbeln

Teppichen

Vorhängen

Bett- und Tischwäsche

Beleuchtungskörpern

Speisegeschirr

Elektro-, Haushalts- und Küchengeräten (z.B. Waschmaschine, Wä-

schetrockner, Kühlschrank, Tiefkühltruhe, Geschirrspüler, Elektro-, Gas-

und Mikrowellenherde)

Sanitär- und Heizungsanlagen

handgeknüpften Teppichen bis maximal 730 Euro pro Quadratmeter ab-

setzbar

Antiquitäten, deren Ersatzbeschaffungskosten 7.300 Euro nicht über-

steigen, steuerlich absetzbar

Nicht absetzbar sind Kosten für Zier- und Dekorationsgegenstände (ein-

schließlich Bilder und Wandteppiche), Zimmerpflanzen und Ähnliches.

Kosten für die Ersatzbeschaffung von Unterhaltungs-

elektronik, Foto- und Filmausrüstungen

Die Kosten für Gegenstände im Ausmaß eines üblichen Standards

sind absetzbar.

Radio- und Fernsehgeräte

Satellitenanlagen

CD-Player

Videoanlagen inkl. DVD

PC einschließlich DVD-Anlage und Brenner

Nicht absetzbar

sind Kosten für die Ersatzbeschaffung für Foto- und

Film-, Videoausrüstungen.

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AK

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