BEISPIEL 1:
Bei dem zerstörten PKW handelt es sich um einen Mercedes Benz S 500,
Baujahr Jänner 2014 und hatte einen Listenneupreis von 100.000 Euro. In
welcher Höhe sind die Kosten steuerlich absetzbar?
LÖSUNG:
Bei dem zerstörten Auto handelt es sich um ein Auto, dessen Neupreis das
steuerliche Ausmaß von 40.000 Euro weit übersteigt, daher können lediglich
Anschaffungskosten in Höhe von 40.000 Euro als Berechnungsgrundlage
herangezogen werden.
40.000 Euro : 8 Jahre Nutzungsdauer = 5.000 Euro Wertverlust pro Jahr
40.000 Euro
- 5.000 Euro
2014 Jahr der Anschaffung
abzüglich Wertverlust 2014
abzüglich Wertverlust 2015
- 5.000 Euro
steuerlich absetzbare Kosten PKW
30.000 Euro
BEISPIEL 2:
Bei dem zerstörten PKW handelt es sich um einen Ford Fiesta Baujahr 2005.
Die Anschaffungskosten im Jahr 2005 betrugen 12.000 Euro.
LÖSUNG:
Lösung Nachdem der PKW schon älter ist als acht Jahre, greift jene Rege-
lung, die besagt, dass zumindest 10% der seinerzeitigen Anschaffungsko-
sten steuerlich abzugsfähig sind.
Steuerlich absetzbar 1.200 Euro (10% von 12.000 Euro
)
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AK
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