Ausgaben für Sanierung und Reparatur von weiter
benützbaren Gegenständen
Um welche Ausgaben kann es sich handeln (Aufzählung ist beispielhaft):
Bei Wohnhäusern und Wohnungen z.B.:
Ersatz des Fußbodens
Erneuerung des Verputzes
Ausmalen von Räumen
Sanierung der Kanalisation bzw. Senkgruben
Reparatur bzw. Wiederherstellen von Zäunen und sonstigen
Grundstücksumfriedungen
Sanierung von Gehsteigen und Hofpflasterungen
Reparatur beschädigter PKW
Reparatur von elektrischen Geräten
Die Kosten für die Reparatur und die Sanierung weiter nutzbarer Vermö-
gensgegenstände sind allerdings nur in dem Umfang absetzbar, in dem
diese Gegenstände für die "übliche Lebensführung" (keine Luxusgegen-
stände!) benötigt werden. Nicht absetzbar sind z.B. Sanierungskosten an
einem Schwimmbad (Luxusgegenstand!).
ACHTUNG:
Absetzbar sind aber nur jene Sanierungs- und Reparaturkosten, bei
denen es sich um den Hauptwohnsitz (in Anlehnung an die Beurtei-
lung durch die Landesbehörden) handelt, nicht hingegen für Zweit-
oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten),
Wohnmobile, Wohnwagen.
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AK
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