Table of Contents Table of Contents
Previous Page  8 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 24 Next Page
Page Background

Ausgaben für Sanierung und Reparatur von weiter

benützbaren Gegenständen

Um welche Ausgaben kann es sich handeln (Aufzählung ist beispielhaft):

Bei Wohnhäusern und Wohnungen z.B.:

Ersatz des Fußbodens

Erneuerung des Verputzes

Ausmalen von Räumen

Sanierung der Kanalisation bzw. Senkgruben

Reparatur bzw. Wiederherstellen von Zäunen und sonstigen

Grundstücksumfriedungen

Sanierung von Gehsteigen und Hofpflasterungen

Reparatur beschädigter PKW

Reparatur von elektrischen Geräten

Die Kosten für die Reparatur und die Sanierung weiter nutzbarer Vermö-

gensgegenstände sind allerdings nur in dem Umfang absetzbar, in dem

diese Gegenstände für die "übliche Lebensführung" (keine Luxusgegen-

stände!) benötigt werden. Nicht absetzbar sind z.B. Sanierungskosten an

einem Schwimmbad (Luxusgegenstand!).

ACHTUNG:

Absetzbar sind aber nur jene Sanierungs- und Reparaturkosten, bei

denen es sich um den Hauptwohnsitz (in Anlehnung an die Beurtei-

lung durch die Landesbehörden) handelt, nicht hingegen für Zweit-

oder weitere Wohnsitze, Gartenhäuschen, Badehütten (Pfahlbauten),

Wohnmobile, Wohnwagen.

6

AK

Infoservice