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Kosten für die Ersatzbeschaffung eines PKW

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines zerstörten PKW stellen nur in

Höhe des Zeitwertes zum Zeitpunkt der Zerstörung (Beschädigung) des

Fahrzeuges eine außergewöhnliche Belastung dar. Es ist dafür nicht aus-

schlaggebend, ob ein neues oder gebrauchtes Ersatzfahrzeug angeschafft

wird.

Sind im Familienverband mehrere PKW vorhanden,

so gilt Folgendes:

Die Ersatzbeschaffung ist steuerlich nur für das bisherige "Erstauto" eines

Familienmitgliedes zu berücksichtigen. Nutzen nun in einem Haushalt

beide Ehegatten jeweils einen eigenen PKW und wurden beide PKW un-

brauchbar, so werden die Kosten der Ersatzbeschaffung beider PKW steu-

erlich berücksichtigt.

Sollte jedoch ein Ehegatte über zwei Autos verfügen, wie etwa einen Ge-

brauchs-PKW und einen Jagd-Geländewagen, so kann in diesem Fall nur

die Ersatzbeschaffung des Gebrauchs-PKW steuerlich berücksichtigt wer-

den.

Der Zeitwert des PKW kann dabei an Hand einer achtjährigen Gesamt-

nutzungsdauer des zerstörten Fahrzeuges errechnet werden; es ist je-

doch mindestens ein Wert von 10% der seinerzeitigen Anschaffungskosten

des zerstörten Fahrzeuges anzunehmen. Bei der Ermittlung des Zeitwer-

tes für den zerstörten PKW ist von den Anschaffungskosten in Höhe von

maximal 40.000 Euro auszugehen.

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AK

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