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Erstens: Zu einem Bürgerrat kann man sich nicht melden. Die teil-

nehmenden Personen werden nach dem Zufallsprinzip (z. B. aus

dem Melderegister) ausgewählt und eingeladen. Somit wird verhin-

dert, dass sich hauptsächlich Besser-Gebildete und Besser-Ver-

diendende politisch beteiligen – wie es bei freiwilligen Formen des

politischen Engagements meist der Fall ist. Ein Bürgerrat besteht

auch nicht dauerhaft aus denselben Vertretern, sondern wird nach

jedem erstellten Gutachten wieder aufgelöst bzw. neu bestellt.

Zweitens: Die BürgerInnen treffen sich für zwei Tage (z. B. an einem

Wochenende), um gemeinsam ein Thema zu erörtern. Das Engage-

ment ist daher zeitlich und meist auch thematisch begrenzt und vom

Aufwand abschätzbar. Um sich einzubringen wird kein jahrelanges

Erscheinen etwa bei Sitzungen erwartet.

Drittens: Der Bürgerrat soll nicht bestehende politische Einrichtun-

gen ersetzen, sondern diese ergänzen. Die Einführung von partizi-

pativer Demokratie erfolgt nicht anstatt der repräsentativen oder

direkten Demokratie, sondern anlassbezogen und passend, aber

immer zusätzlich.

Viertens: Der Bürgerrat trifft keine Entscheidungen, sondern spricht

Empfehlungen aus und dient somit der Entscheidungsvorbereitung.

Die Entscheidungsgewalt, aber auch die Rechtfertigung dafür, bleibt

bei den gewählten MandatarInnen, denn nur sie können regelmäßig

bei Wahlen für ihre Entscheidungen zur Verantwortung gezogen

werden.

Fünftens: Als Ergebnis des Bürgerrates wird eine einstimmige,

gemeinsame Erklärung verfasst, die öffentlich erörtert werden kann.

Ziel eines partizipativen Prozesses ist es nicht, eine Mehrheit über

eine Minderheit abstimmen zu lassen, auch der Konsens über

Dissens ist möglich. Es soll versucht werden, alle Interessen und

Anforderungen möglichst in einem gemeinsamen Papier darzustel-

len. Auf diesem Wege führt partizipative Demokratie – anders als die

direkte – nicht zu weiterer Polarisierung innerhalb der Bevölkerung,

sondern fördert die Suche nach dem gemeinsamen Kompromiss.

Komplexe Themen besonders geeignet

Der Bürgerrat eignet sich für unterschiedliche Zielsetzungen: Zur

Information, zur Konsultation oder zur Mitbestimmung. Er empfiehlt

sich aber besonders für komplexe Fragestellungen, bei denen ganz

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Politische Bildung

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