Previous Page  21 / 66 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 21 / 66 Next Page
Page Background

näher zu bringen, wird meist der Ausbau der direkten Demokratie

diskutiert. In Österreich sind auf Bundesebene drei Instrumente

bekannt: Die Volksabstimmung, die Volksbefragung und das

Volksbegehren. (Vgl. BMI 2014, o. S.) In der Geschichte der Zweiten

Republik haben bisher zwei Volksabstimmungen stattgefunden.

1978 lehnte die Bevölkerung knapp die Inbetriebnahme des Atom-

kraftwerks Zwentendorf ab, und 1994 befürworteten zwei Drittel der

ÖsterreicherInnen den Beitritt zur EU. Die erste Volksbefragung auf

Bundesebene fand erst 2013 statt. Dabei wurde die Einführung

eines Berufsheeres abgelehnt. Volksbegehren gab es hingegen

bereits 38, zwei der letzten drei übersprangen aber nicht einmal jene

100.000-Unterschriften-Marke, die für eine Behandlung der Anlie-

gen im Nationalrat erforderlich ist. Allerdings „verstauben“ auch die

zumindest anhand der Unterstützung erfolgreicheren Volksbegehren

mehr oder weniger in den Schubladen von Parlament und Parteien.

Das ist ein weiterer Grund, warum der Glaube der Bevölkerung in

die Veränderungskraft der direkten Demokratie verloren gegangen

ist.

Exkurs: Volksabstimmung, -befragung und -begehren

Bei der Volksabstimmung wird von der wahlberechtigten Bevölke-

rung in einer Sachfrage eine verbindliche Entscheidung getroffen. In

diesem Kontext stimmt der Nationalrat über eine Gesetzesmaterie

ab und beschließt, dass dieses Gesetz einer Volksabstimmung

unterzogen wird. Volksabstimmungen können verfassungskonform

zu jedem Gesetzesbeschluss des Nationsrates realisiert werden,

wenn dies von einer Mehrheit des Nationsrates beschlossen wird.

Grundsätzlich kann zwischen fakultativen und obligatorischen

Abstimmungen unterschieden werden. Unter der erst genannten

Form ist eine Abstimmung zu verstehen, die von der Verfassung

nicht zwingend vorgesehen ist (z. B. Volksabstimmung über die

Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf im November

1978). Obligatorische Volksabstimmungen (z. B. über den Beitritt

Österreichs zur Europäischen Union im Juni 1994) sind im Falle

einer Gesamtänderung der Bundesverfassung und im Falle der Ab-

setzung des Bundespräsidenten durchzuführen und somit im B-VG

normiert. (Vgl. Pelinika/Rosenberger 2007, S. 85f)

Eine bundesweite Volksbefragung ist seit dem Jahr 1989 vorgese-

hen. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Volksbefragung auf Bun-

desebene zur Meinungsbildung über eine grundsätzliche Angele-

genheit mit gesamtösterreichischer Bedeutung auf Antrag von

19

Politische Bildung

21