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www.arbeiterkammer.at

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Die Betreuung durch eine ausgebildete Tagesmutter

bzw. einen ausgebildeten Tagesvater

Wer gilt als pädagogisch qualifizierte Person?

Alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Kurs

über frühkindliche Erziehung und Ernährung im Ausmaß

von 35 Stunden absolviert haben. Auch Au-Pair-Kräfte

müssen einen solchen Kurs absolvieren.

Informationen darüber, welche Kurse anerkannt werden,

erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie und

Jugend.

Tragen Sie die Kosten der Kinderbetreuung

gemeinsam mit dem anderen Elternteil Ihres

Kindes, können Sie beide Ihren jeweiligen Anteil

bei der ANV geltend machen. Allerdings bleibt

dabei die Obergrenze bestehen: Sie können

insgesamt 2.300 Euro pro Kind und Kalender­

jahr absetzen.

Sonderregelungen bei Kindern mit mindestens

50 Prozent Behinderung

Für ein Kind mit einer mindestens 50-prozentigen Behin­

derung, für das Sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen,

können Sie die Kinderbetreuungskosten bis zur Vollen­

dung des 16. Lebensjahres absetzen.

Kosten für die pflegebedingte Betreuung können Sie nur

dann geltend machen, wenn Ihre Ausgaben höher sind als

die pflegebedingten Geldleistungen, die Sie bekommen

haben. Zu den pflegebedingten Geldleistungen gehören

Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld, Blindenzulage.

Sonderregelungen für Alleinerziehende

Wenn Sie alleinerziehend sind, dann können Sie die Kos­

ten der Kinderbetreuung über das 10. Lebensjahr hinaus

geltend machen. Längstens aber bis zur Vollendung der

allgemeinen Schulpflicht. Außerdem können Sie Kosten

von mehr als 2.300 Euro abschreiben.

Die Kosten für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, oder