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Infoservice
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Als unterhaltszahlender Elternteil steht Ihnen der Kinder
freibetrag ebenfalls in Höhe von 300 Euro zu. Vorausset
zung ist, dass Ihnen auch der Unterhaltsabsetzbetrag für
mehr als 6 Monate im Kalenderjahr zusteht. Ist das nicht
der Fall, dann kann jene Person, die Anspruch auf die
Familienbeihilfe hat – oder deren Partnerin bzw. Partner
– den Kinderfreibetrag von 440 Euro geltend machen.
Ebenso ist es möglich, dass beide den Kinderfreibetrag
von jeweils 300 Euro beantragen.
Mehrkindzuschlag
Ab dem 3. Kind und für jedes weitere, für das Ihnen die
Familienbeihilfe zusteht, haben Sie Anspruch auf den
Mehrkindzuschlag von 20 Euro pro Monat. Vorausgesetzt,
Ihr Familieneinkommen betrug im vergangenen Kalender
jahr weniger als 55.000 Euro.
Wiedereinstieg nach der Elternkarenz
Die monatliche Lohnsteuer wird so berechnet, als ob Sie
Ihr Gehalt 12-mal bekämen. Kehren Sie erst im Laufe
des Jahres in Ihren Beruf zurück, ist die einbehaltene
Lohnsteuer im Vergleich zu Ihrem Jahreseinkommen zu
hoch. Durch die ANV wird Ihre Lohnsteuer auf Basis Ihres
tatsächlichen Jahreseinkommens neu berechnet. Daraus
ergibt sich meistens eine Steuergutschrift, auch wenn Sie
sonst eventuell nichts geltend machen können.
Negativsteuer
Sie erhalten die Negativsteuer, wenn von Ihrem Einkom
men während des Kalenderjahres die Sozialversiche
rungsbeiträge bezahlt wurden und Ihr Einkommen unter
der Steuergrenze von 12.000 Euro liegt. Das kann z. B.
bei Teilzeitbeschäftigten, Lehrlingen oder Personen der
Fall sein, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben.
Was bekommen Sie erstattet?
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50% der bezahlten Sozialversicherungsbeträge, max.
400 Euro jährlich
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Haben Sie auch Anspruch auf das Pendlerpauschale,
erhöht sich die Negativsteuer auf max. 500 Euro