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www.arbeiterkammer.at

Hat Ihr Kind eine Behinderung von unter 25 Prozent,

können Sie die tatsächlichen krankheitsbedingten

Aufwendungen abschreiben. In diesem Fall werden die

Ausgaben mit Selbstbehalt berücksichtigt.

Muss Ihr Kind eine ärztlich verordnete Diät einhalten,

können Sie zudem einen der pauschalen Freibeträge für

Diätverpflegung geltend machen. Für folgende Krank­

heiten gibt es monatliche Freibeträge:

■■

Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie, Aids: 70 Euro

■■

Gallen-, Leber- Nierenerkrankungen: 51 Euro

■■

Magenerkrankung, andere innere Krankheiten: 42 Euro

Auch die Diätfreibeträge werden bei einer Behinderung von

weniger als 25 Prozent nur mit Selbstbehalt anerkannt.

Kosten bei Behinderungen zwischen 25 und 49 Prozent

In diesem Bereich können Sie die behinderungsbedingten

Krankheitskosten sowie die Ausgaben für Hilfsmittel und

Heilbehandlungen ohne Selbstbehalt abschreiben. Zudem

gibt es je nach Behinderungsgrad Ihres Kindes pauschale

Freibeträge. Die Freibeträge stehen jedoch nur dann zu,

wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

Höhe der Freibeträge pro Kalenderjahr

Grad der Behinderung

Freibetrag

25–34 %

€ 75,00

35–44 %

€ 99,00

45–49 %

€ 243,00

Behinderungen ab 50 Prozent

Hat Ihr Kind eine Behinderung von mindestens 50 Pro­

zent, steht Ihnen oder Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner

die erhöhte Familienbeihilfe zu. Sie haben die Wahl, ob

Sie Ihre tatsächlichen Kosten oder einen monatlichen

Freibetrag von 262 Euro geltend machen. Wenn Sie

Pflegegeld beziehen, wird dies mit den Kosten bzw. dem

Freibetrag gegengerechnet.

Zusätzlich zummonatlichen Freibetrag können Sie absetzen: