11
www.arbeiterkammer.atHat Ihr Kind eine Behinderung von unter 25 Prozent,
können Sie die tatsächlichen krankheitsbedingten
Aufwendungen abschreiben. In diesem Fall werden die
Ausgaben mit Selbstbehalt berücksichtigt.
Muss Ihr Kind eine ärztlich verordnete Diät einhalten,
können Sie zudem einen der pauschalen Freibeträge für
Diätverpflegung geltend machen. Für folgende Krank
heiten gibt es monatliche Freibeträge:
■■
Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie, Aids: 70 Euro
■■
Gallen-, Leber- Nierenerkrankungen: 51 Euro
■■
Magenerkrankung, andere innere Krankheiten: 42 Euro
Auch die Diätfreibeträge werden bei einer Behinderung von
weniger als 25 Prozent nur mit Selbstbehalt anerkannt.
Kosten bei Behinderungen zwischen 25 und 49 Prozent
In diesem Bereich können Sie die behinderungsbedingten
Krankheitskosten sowie die Ausgaben für Hilfsmittel und
Heilbehandlungen ohne Selbstbehalt abschreiben. Zudem
gibt es je nach Behinderungsgrad Ihres Kindes pauschale
Freibeträge. Die Freibeträge stehen jedoch nur dann zu,
wenn kein Pflegegeld bezogen wird.
Höhe der Freibeträge pro Kalenderjahr
Grad der Behinderung
Freibetrag
25–34 %
€ 75,00
35–44 %
€ 99,00
45–49 %
€ 243,00
Behinderungen ab 50 Prozent
Hat Ihr Kind eine Behinderung von mindestens 50 Pro
zent, steht Ihnen oder Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner
die erhöhte Familienbeihilfe zu. Sie haben die Wahl, ob
Sie Ihre tatsächlichen Kosten oder einen monatlichen
Freibetrag von 262 Euro geltend machen. Wenn Sie
Pflegegeld beziehen, wird dies mit den Kosten bzw. dem
Freibetrag gegengerechnet.
Zusätzlich zummonatlichen Freibetrag können Sie absetzen: