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AK

Infoservice

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So beantragen Sie den AVAB:

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Mit der ANV im Nachhinein für vergangene Kalender­

jahre

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Bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit dem

Formular E 30 während des aktuellen Kalenderjahres –

dann wird der AVAB automatisch jeden Monat anteilig

von Ihrer Lohnsteuer abgezogen

Auch wenn Sie den AVAB bei Ihrer Arbeitgebe­

rin bzw. Ihrem Arbeitgeber in der monatlichen

Lohnverrechnung berücksichtigen lassen,

müssen Sie ihn bei der ANV beantragen.

Tun Sie das nicht, fordert das Finanzamt den

berücksichtigten AVAB von Ihnen zurück.

Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)

Mit dem AEAB werden Alleinerziehende genauso entlastet

wie Alleinverdienende durch den AVAB. Die Beträge und

Antragsmöglichkeiten sind identisch.

Voraussetzungen für den AEAB:

1

Sie haben für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate

im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe

2

Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht

in einer aufrechten Ehe, eingetragenen Partnerschaft

oder Lebensgemeinschaft

Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB)

Ihre Kinder leben nicht bei Ihnen, Sie leisten aber den ge­

setzlichen Unterhalt? Dann haben Sie Anspruch auf den

UHAB – vorausgesetzt, Sie erfüllen diese 3 Bedingungen:

1

Ihre Kinder leben nicht bei Ihnen im Haushalt, aber in

Österreich, der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz

(EWR: EU mit Island, Liechtenstein, Norwegen)

2

Sie haben keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe für

diese Kinder

3

Sie bezahlen nachweislich den gesetzlichen Unterhalt

für diese Kinder