AK
Infoservice
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So beantragen Sie den AVAB:
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Mit der ANV im Nachhinein für vergangene Kalender
jahre
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Bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit dem
Formular E 30 während des aktuellen Kalenderjahres –
dann wird der AVAB automatisch jeden Monat anteilig
von Ihrer Lohnsteuer abgezogen
Auch wenn Sie den AVAB bei Ihrer Arbeitgebe
rin bzw. Ihrem Arbeitgeber in der monatlichen
Lohnverrechnung berücksichtigen lassen,
müssen Sie ihn bei der ANV beantragen.
Tun Sie das nicht, fordert das Finanzamt den
berücksichtigten AVAB von Ihnen zurück.
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
Mit dem AEAB werden Alleinerziehende genauso entlastet
wie Alleinverdienende durch den AVAB. Die Beträge und
Antragsmöglichkeiten sind identisch.
Voraussetzungen für den AEAB:
1
Sie haben für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate
im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe
2
Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht
in einer aufrechten Ehe, eingetragenen Partnerschaft
oder Lebensgemeinschaft
Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB)
Ihre Kinder leben nicht bei Ihnen, Sie leisten aber den ge
setzlichen Unterhalt? Dann haben Sie Anspruch auf den
UHAB – vorausgesetzt, Sie erfüllen diese 3 Bedingungen:
1
Ihre Kinder leben nicht bei Ihnen im Haushalt, aber in
Österreich, der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz
(EWR: EU mit Island, Liechtenstein, Norwegen)
2
Sie haben keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe für
diese Kinder
3
Sie bezahlen nachweislich den gesetzlichen Unterhalt
für diese Kinder