■■
Ausgaben für Hilfsmittel
■■
Kosten der Heilbehandlungen
■■
Fahrtkosten zur Schule
■■
Ausgaben für eine Sonder- bzw. Pflegeschule
■■
Aufwendungen für eine Behindertenwerkstätte
Ihr Kind wohnt in einem Vollinternat und Sie machen den
monatlichen Freibetrag geltend? In diesem Fall müssen Sie
die 262 Euro für jeden Internatstag um 1/30 reduzieren.
Haben Sie und Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. -Part
ner Anspruch auf den Freibetrag, können Sie
sich diesen teilen: und zwar in dem Verhältnis,
in dem Sie die Kosten tragen. Aber auch bei
Teilung des Freibetrags stehen Ihnen insgesamt
nur 262 Euro monatlich zu.
Impressum
Herausgeber, Medieninhaber und Verleger:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten,
Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Für den Inhalt verantwortlich: Vanessa Mühlböck, AK Wien
Titelfoto: © fotofuerst / Fotolia
Fotos: AK Kärnten, Kleine Zeitung
Gra ik: Werk1 Werbegraphik GmbH
Druck:
free agent dba
Stand: Januar 2018
Arbeiterkammer Kärnten 050 477
Arbeits und Sozialrecht 050 4771000
Konsumentenschutz 050 4772000
Steuerrecht 050 4773000
Förderungen 050 4774000
Bibliotheken 050 4775000
Gesundheitsberufe 050 4778000
arbeiterkammer@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at