Previous Page  12 / 12
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 12
Page Background

■■

Ausgaben für Hilfsmittel

■■

Kosten der Heilbehandlungen

■■

Fahrtkosten zur Schule

■■

Ausgaben für eine Sonder- bzw. Pflegeschule

■■

Aufwendungen für eine Behindertenwerkstätte

Ihr Kind wohnt in einem Vollinternat und Sie machen den

monatlichen Freibetrag geltend? In diesem Fall müssen Sie

die 262 Euro für jeden Internatstag um 1/30 reduzieren.

Haben Sie und Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. -Part­

ner Anspruch auf den Freibetrag, können Sie

sich diesen teilen: und zwar in dem Verhältnis,

in dem Sie die Kosten tragen. Aber auch bei

Teilung des Freibetrags stehen Ihnen insgesamt

nur 262 Euro monatlich zu.

Impressum

Herausgeber, Medieninhaber und Verleger:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten,

Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Für den Inhalt verantwortlich: Vanessa Mühlböck, AK Wien

Titelfoto: © fotofuerst / Fotolia

Fotos: AK Kärnten, Kleine Zeitung

Gra ik: Werk1 Werbegraphik GmbH

Druck:

free agent dba

Stand: Januar 2018

Arbeiterkammer Kärnten 050 477

Arbeits und Sozialrecht 050 4771000

Konsumentenschutz 050 4772000

Steuerrecht 050 4773000

Förderungen 050 4774000

Bibliotheken 050 4775000

Gesundheitsberufe 050 4778000

arbeiterkammer@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at