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www.arbeiterkammer.at

Für Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag

oder Werkvertrag steht Ihnen keine

Negativsteuer zu.

Negativsteuer für Alleinverdienende und -erziehende

Alleinerziehende und Alleinverdienende, die ein Einkom­

men von weniger als 12.000 Euro haben, erhalten zusätz­

lich den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag

(AVAB bzw. AEAB) als Negativsteuer ausbezahlt.

Die Negativsteuer beim AVAB bzw. AEAB steht

Ihnen auch bei Einkünften aus einem freien

Dienstvertrag oder Werkvertrag zu.

Alleinverdienende, Alleinerzie-

hende und Unterhaltszahlende

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

Um den AVAB zu bekommen, müssen Sie 3 Vorausset­

zungen erfüllen:

1

Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für mind.

ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch

auf die Familienbeihilfe

2

Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheira­

tet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebens­

gemeinschaft

3

Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners betru­

gen im Kalenderjahr höchstens 6.000 Euro

Höhe des AVAB

Dafür ist ausschlaggebend, wie viele Kinder Sie haben.

Maßgeblich sind nur die Kinder, für die mehr als 6 Monate

im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

Der Absetzbetrag beträgt pro Kalenderjahr:

■■

Bei 1 Kind: 494 Euro

■■

Bei 2 Kindern: 669 Euro

■■

Für jedes weitere Kind: + 220 Euro