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www.arbeiterkammer.atFür Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag
oder Werkvertrag steht Ihnen keine
Negativsteuer zu.
Negativsteuer für Alleinverdienende und -erziehende
Alleinerziehende und Alleinverdienende, die ein Einkom
men von weniger als 12.000 Euro haben, erhalten zusätz
lich den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag
(AVAB bzw. AEAB) als Negativsteuer ausbezahlt.
Die Negativsteuer beim AVAB bzw. AEAB steht
Ihnen auch bei Einkünften aus einem freien
Dienstvertrag oder Werkvertrag zu.
Alleinverdienende, Alleinerzie-
hende und Unterhaltszahlende
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Um den AVAB zu bekommen, müssen Sie 3 Vorausset
zungen erfüllen:
1
Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für mind.
ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch
auf die Familienbeihilfe
2
Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheira
tet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebens
gemeinschaft
3
Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners betru
gen im Kalenderjahr höchstens 6.000 Euro
Höhe des AVAB
Dafür ist ausschlaggebend, wie viele Kinder Sie haben.
Maßgeblich sind nur die Kinder, für die mehr als 6 Monate
im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Der Absetzbetrag beträgt pro Kalenderjahr:
■■
Bei 1 Kind: 494 Euro
■■
Bei 2 Kindern: 669 Euro
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Für jedes weitere Kind: + 220 Euro