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Infoservice
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Kosten, die den Betrag von 2.300 Euro übersteigen, wer
den Ihnen allerdings nur als außergewöhnliche Belastung
mit Selbstbehalt anerkannt.
Auswärtige Berufsausbildung
Wenn Ihr Kind außerhalb Ihres Wohnortes eine Schule
besucht, ein Studium absolviert oder eine Lehre macht,
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen
zusätzlichen Freibetrag geltend machen.
Der Freibetrag beträgt 110 Euro monatlich für jeden
angefangenen Ausbildungsmonat. Erstreckt sich die
Ausbildung über das ganze Kalenderjahr, erhalten Sie den
Freibetrag auch für die Ferienzeit.
Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag:
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An Ihrem Wohnort gibt es keine entsprechende Aus
bildungsmöglichkeit
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Zwischen der Ausbildungsstätte und Ihrem Wohnort
liegen mehr als 80 Kilometer
Voraussetzungen für den Freibetrag bei kürzeren
Entfernungen:
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Die einfache Fahrt dauert mit dem schnellsten öffent
lichen Verkehrsmittel über eine Stunde
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Das tägliche Pendeln ist lt. Studienfördergesetz nicht
zumutbar
■■
Bei Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrlingen: In
einem Umkreis von 25 Kilometern gibt es keine ent
sprechende Ausbildungsmöglichkeit, und die Kinder
bzw. Jugendlichen wohnen am Ausbildungsort in einer
Zweitunterkunft, z. B. einem Internat
Behinderung und Diätverpflegung des Kindes
Damit Sie die folgenden Ausgaben steuerlich
geltend machen können, muss bei Ihrem Kind
die Behinderung bzw. die Notwendigkeit einer
speziellen Diät bestätigt sein. Wenden Sie sich
bitte an:
www.sozialministeriumservice.at