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AK

Infoservice

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Kosten, die den Betrag von 2.300 Euro übersteigen, wer­

den Ihnen allerdings nur als außergewöhnliche Belastung

mit Selbstbehalt anerkannt.

Auswärtige Berufsausbildung

Wenn Ihr Kind außerhalb Ihres Wohnortes eine Schule

besucht, ein Studium absolviert oder eine Lehre macht,

können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen

zusätzlichen Freibetrag geltend machen.

Der Freibetrag beträgt 110 Euro monatlich für jeden

angefangenen Ausbildungsmonat. Erstreckt sich die

Ausbildung über das ganze Kalenderjahr, erhalten Sie den

Freibetrag auch für die Ferienzeit.

Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag:

■■

An Ihrem Wohnort gibt es keine entsprechende Aus­

bildungsmöglichkeit

■■

Zwischen der Ausbildungsstätte und Ihrem Wohnort

liegen mehr als 80 Kilometer

Voraussetzungen für den Freibetrag bei kürzeren

Entfernungen:

■■

Die einfache Fahrt dauert mit dem schnellsten öffent­

lichen Verkehrsmittel über eine Stunde

■■

Das tägliche Pendeln ist lt. Studienfördergesetz nicht

zumutbar

■■

Bei Schülerinnen bzw. Schülern und Lehrlingen: In

einem Umkreis von 25 Kilometern gibt es keine ent­

sprechende Ausbildungsmöglichkeit, und die Kinder

bzw. Jugendlichen wohnen am Ausbildungsort in einer

Zweitunterkunft, z. B. einem Internat

Behinderung und Diätverpflegung des Kindes

Damit Sie die folgenden Ausgaben steuerlich

geltend machen können, muss bei Ihrem Kind

die Behinderung bzw. die Notwendigkeit einer

speziellen Diät bestätigt sein. Wenden Sie sich

bitte an:

www.sozialministeriumservice.at