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www.arbeiterkammer.at

Eltern stehen bestimmte Steuererleichterungen zu, die

Sie nur durch die ANV bekommen.

Für alles, was Sie für Ihre Kinder im Rahmen

der ANV abschreiben, brauchen Sie zusätzlich

zum Formular L 1 für jedes Kind das Formular

L 1k. Wenn bei Ihnen keine Pflichtveranlagung

vorliegt, haben Sie 5 Jahre Zeit, Ihre ANV einzu­

reichen: Für 2017 muss die ANV spätestens am

31. Dezember 2022 an das Finanzamt geschickt

werden.

Auch wenn Sie bereits einen Steuerbescheid aufgrund

der automatischen Veranlagung erhalten haben, können

Sie innerhalb der 5 Jahre selbst eine ANV beantragen.

Entlastung für Familien mit

Kindern

Kinderfreibetrag

Für jedes Ihrer Kinder, für das Ihnen oder Ihrer Partnerin

bzw. Ihrem Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr die

Familienbeihilfe zusteht, können Sie den Kinderfreibetrag

in Höhe von 440 Euro jährlich beantragen. Sie können

sich den Kinderfreibetrag auch mit Ihrer Partnerin bzw.

Ihrem Partner teilen. Dann sind es für Sie beide jeweils

300 Euro für jedes Kind.

Die Aufteilung des Kinderfreibetrags in einer

Partnerschaft ist nur dann sinnvoll, wenn Sie

beide jeweils ein steuerpflichtiges Einkommen

von mehr als 11.000 Euro haben.

Getrennt lebende Eltern

Erhalten Sie für Ihr Kind, das bei Ihnen im Haushalt lebt,

Unterhaltszahlungen? Dann können Sie den Kinderfreibe­

trag nur in Höhe von 300 Euro beantragen.