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AK

Infoservice

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wenn der Unterhalt im Aufenthaltsland des Kindes ange­

messen ist.

Außergewöhnliche

Belastungen für Kinder

Kinderbetreuung

Für jedes Ihrer Kinder können Sie die Kosten für die Be­

treuung bis zu einer Höhe von 2.300 Euro pro Kalender­

jahr absetzen. Zu diesen Kosten zählen:

■■

Kindergarten oder Betreuung in der schulfreien Zeit,

z. B. Nachmittagsbetreuung

■■

Alle Kosten für die Ferienbetreuung, z. B. Aufenthalt im

Ferienlager

■■

Verpflegungskosten während der Betreuung

■■

Bastelgeld

Das Schulgeld, z. B. für eine Privatschule, können

Sie nicht geltend machen.

Abschreiben können Sie die Kosten unter folgenden Vor­

aussetzungen:

1

Sie oder Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Ihr -Partner haben

für das Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr An­

spruch auf Familienbeihilfe, bzw. Sie haben Anspruch

auf den UHAB für mehr als 6 Monate

2

Ihr Kind hat zu Beginn des Veranlagungsjahres das

10. Lebensjahr noch nicht vollendet

3

Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in einer Kinder­

betreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch

qualifizierte Person

Was gilt als Kinderbetreuungseinrichtung?

■■

Öffentliche und private institutionelle Betreuungsein­

richtungen wie Kindergarten, Hort, Internat, die den

landesgesetzlichen Vorschriften zu Kinderbetreuungs­

einrichtungen entsprechen