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AK

Infoservice

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Lassen Sie den AVAB bzw. AEAB bereits bei

Ihrer monatlichen Lohnverrechnung berücksich­

tigen, müssen Sie ihn trotzdem bei der ANV im

Nachhinein noch einmal beantragen. Tun Sie das

nicht, fordert das Finanzamt den berücksichtig­

ten AVAB bzw. den AEAB von Ihnen zurück.

Schritt 3: Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis zu 764

Euro. Er steht Ihnen zu, wenn Sie diese Voraussetzungen

erfüllen:

1

Sie beziehen ausschließlich Pensionseinkünfte, und die­

se betragen weniger als 25.000 Euro im Kalenderjahr

2

Sie sind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet

oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft

3

Die Einkünfte Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihres -Partners

liegen nicht über 2.200 Euro jährlich

4

Sie haben keinen Anspruch auf den AVAB

Schritt 4: Mehrkindzuschlag

Ab dem 3. Kind und für jedes weitere, für das Ihnen die

Familienbeihilfe zusteht, haben Sie Anspruch auf den

Mehrkindzuschlag von 20 Euro pro Monat. Vorausgesetzt,

Ihr Familieneinkommen hat im vergangenen Kalenderjahr

weniger als 55.000 Euro betragen.

Schritt 5: Sonderausgaben

Einige Sonderausgaben werden ab der ANV

2017 von den Empfängern ans Finanzamt

übermittelt und automatisch bei der ANV

berücksichtigt - z. B. Nachkauf von Versiche­

rungszeiten, Beiträge an Kirchen und Religions­

gemeinschaften sowie Spenden.

Die Sonderausgaben sind in 3 Kategorien unterteilt: