AK
Infoservice
8
Lassen Sie den AVAB bzw. AEAB bereits bei
Ihrer monatlichen Lohnverrechnung berücksich
tigen, müssen Sie ihn trotzdem bei der ANV im
Nachhinein noch einmal beantragen. Tun Sie das
nicht, fordert das Finanzamt den berücksichtig
ten AVAB bzw. den AEAB von Ihnen zurück.
Schritt 3: Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis zu 764
Euro. Er steht Ihnen zu, wenn Sie diese Voraussetzungen
erfüllen:
1
Sie beziehen ausschließlich Pensionseinkünfte, und die
se betragen weniger als 25.000 Euro im Kalenderjahr
2
Sie sind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet
oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft
3
Die Einkünfte Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihres -Partners
liegen nicht über 2.200 Euro jährlich
4
Sie haben keinen Anspruch auf den AVAB
Schritt 4: Mehrkindzuschlag
Ab dem 3. Kind und für jedes weitere, für das Ihnen die
Familienbeihilfe zusteht, haben Sie Anspruch auf den
Mehrkindzuschlag von 20 Euro pro Monat. Vorausgesetzt,
Ihr Familieneinkommen hat im vergangenen Kalenderjahr
weniger als 55.000 Euro betragen.
Schritt 5: Sonderausgaben
Einige Sonderausgaben werden ab der ANV
2017 von den Empfängern ans Finanzamt
übermittelt und automatisch bei der ANV
berücksichtigt - z. B. Nachkauf von Versiche
rungszeiten, Beiträge an Kirchen und Religions
gemeinschaften sowie Spenden.
Die Sonderausgaben sind in 3 Kategorien unterteilt: