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www.arbeiterkammer.atUm Pendlerpauschale und Pendlereuro zu berechnen,
müssen Sie den Online-Pendlerrechner verwenden:
www.bmf.gv.at/pendlerrechnerBitte beachten Sie, dass beim Pendlerrechner eine rück
wirkende Abfrage nicht möglich ist.
Mit dem Ausdruck des Ergebnisses vom Pend
lerrechner können Sie das Pendlerpauschale
auch bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeit
geber beantragen. Dann wird das Pauschale
automatisch jeden Monat bei der Lohnverrech
nung berücksichtigt.
Beiträge zu Gewerkschaften, Berufsverbänden und
Interessensvertretungen (
2
):
Auch diese Ausgaben können Sie ohne Anrechnung auf
das Werbungskostenpauschale absetzen. Wird Ihr Gewerk
schaftsbeitrag bei der monatlichen Lohnverrechnung abge
zogen, wird er dort bereits steuermindernd berücksichtigt.
Zahlen Sie ihn direkt an die Gewerkschaft, können Sie ihn
bei der ANV gelten machen – unter Punkt 10.3.
Pflichtbeiträge bei geringfügigen Beschäftigungen (
3
):
Wenn Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen haben
und damit die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten,
schreibt Ihnen die Krankenkasse nachträglich Sozialver
sicherungsbeiträge vor. Das ist auch dann der Fall, wenn
Sie ein voll versicherungspflichtiges und ein geringfügiges
Arbeitsverhältnis gleichzeitig haben. Diese Pflichtbeiträge
können Sie unter 10.4 für das Kalenderjahr, in dem Sie die
Beiträge bezahlt haben, abschreiben.
Werbungskosten mit Anrechnung auf das Pauschale
Berufsbedingte Ausgaben, die in Summe höher sind, als das
Ihnen zustehende Werbungskostenpauschale, können Sie
bei Ihrer ANV angeben. Dazu gehören die Aufwendungen,
die unter den Punkten 10.6-10.11 am Formular aufgelistet
sind. Das sind beispielsweise Arbeitsmittel, Fachliteratur,
beruflich veranlasste Reisekosten oder auch Ausbildungs-,
Fortbildungs- und Umschulungskosten und Kosten für Fa
milienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung.