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Sonderausgaben mit anderen Höchstbeträgen:

Dazu zählen Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen

und Religionsgemeinschaften sowie Spenden an be­

günstigte Spendenempfänger. Ab der Veranlagung 2017

werden diese Beiträge und Spenden automatisch berück­

sichtigt.

Der Höchstbetrag, den Sie bei der ANV als Spenden

geltend machen können, beträgt 10 Prozent des Gesamt­

betrags Ihrer laufenden Einkünfte nach Verlustausgleich.

Wenn Sie Sonderausgaben für Ihre (Ehe-)Part­

nerin bzw. -Partner und Kinder zahlen, können

Sie auch diese geltend machen. Die Höchstbe­

träge bleiben trotzdem unverändert. Die Son­

derausgaben tragen Sie unter 9.1 und 9.2 bzw.

in der Beilage L 1d ein.

Schritt 6: Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben, die in Zusammenhang

mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.

Pro Kalenderjahr bekommen Sie bei der monatlichen

Lohnverrechnung jedenfalls ein Werbungskostenpauscha­

le von 132 Euro automatisch berücksichtigt.

Möchten Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben absetzen,

müssen diese zusammengerechnet das Pauschale über­

steigen. Erst dann wirken sich die Werbungskosten bei

der ANV aus.

Zudem gibt es Werbungskosten, die Sie ohne Anrech­

nung auf das Pauschale auch dann abschreiben können,

wenn sie unter 132 Euro liegen (

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):

Pendlerpauschale und Pendlereuro

(

1

)

Ob Ihnen das Pendlerpauschale zusteht, hängt von der

Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und der

öffentlichen Verkehrsanbindung ab. Haben Sie Anspruch,

bekommen Sie auch den Pendlereuro (2 Euro/km).