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Infoservice
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Sonderausgaben mit anderen Höchstbeträgen:
Dazu zählen Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen
und Religionsgemeinschaften sowie Spenden an be
günstigte Spendenempfänger. Ab der Veranlagung 2017
werden diese Beiträge und Spenden automatisch berück
sichtigt.
Der Höchstbetrag, den Sie bei der ANV als Spenden
geltend machen können, beträgt 10 Prozent des Gesamt
betrags Ihrer laufenden Einkünfte nach Verlustausgleich.
Wenn Sie Sonderausgaben für Ihre (Ehe-)Part
nerin bzw. -Partner und Kinder zahlen, können
Sie auch diese geltend machen. Die Höchstbe
träge bleiben trotzdem unverändert. Die Son
derausgaben tragen Sie unter 9.1 und 9.2 bzw.
in der Beilage L 1d ein.
Schritt 6: Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die in Zusammenhang
mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
Pro Kalenderjahr bekommen Sie bei der monatlichen
Lohnverrechnung jedenfalls ein Werbungskostenpauscha
le von 132 Euro automatisch berücksichtigt.
Möchten Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben absetzen,
müssen diese zusammengerechnet das Pauschale über
steigen. Erst dann wirken sich die Werbungskosten bei
der ANV aus.
Zudem gibt es Werbungskosten, die Sie ohne Anrech
nung auf das Pauschale auch dann abschreiben können,
wenn sie unter 132 Euro liegen (
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):
Pendlerpauschale und Pendlereuro
(
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)
Ob Ihnen das Pendlerpauschale zusteht, hängt von der
Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und der
öffentlichen Verkehrsanbindung ab. Haben Sie Anspruch,
bekommen Sie auch den Pendlereuro (2 Euro/km).