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Absetzung für Abnutzung (AfA)
Kostet ein Arbeitsmittel mehr als 400 Euro,
können Sie die Anschaffungskosten nur verteilt
über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg
absetzen. Für einen Computer z. B. beträgt die
Nutzungsdauer 3 Jahre.
Weitere Werbungskosten können Sie zusammengerech
net unter 10.12 eintragen. Das sind z. B. die Betriebs
ratsumlage oder Fehlgelder, die Sie Ihrer Arbeitgeberin
bzw. Ihrem Arbeitgeber erstatten müssen.
Werbungskostenpauschalen für bestimmte Berufs-
gruppen
Unter 10.13 finden Sie Berufsgruppen aufgelistet. Ge
hören Sie einer dieser Gruppen an, haben Sie Anspruch
auf ein besonderes Werbungskostenpauschale. Dieses
Pauschale können Sie bei der ANV anstelle der tatsäch
lichen Ausgaben geltend machen. Dadurch ersparen Sie
sich das Sammeln von Belegen. Voraussetzung dafür ist
jedoch, dass Sie tatsächlich Ausgaben für Ihren Beruf ha
ben. Ersetzt Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber
die beruflichen Ausgaben, dann sind die steuerfreien Kos
tenersätze vom Werbungskostenpauschale abzuziehen.
Schritt 7: Außergewöhnliche Belastungen
Eine außergewöhnliche Belastung ist definiert durch:
■■
Außergewöhnlichkeit: höhere Ausgaben als bei den
meisten Steuerpflichtigen
■■
Zwangsläufigkeit: Kosten sind unausweichlich
■■
Wirtschaftliche Beeinträchtigung: Verminderung der
finanziellen Leistungsfähigkeit
Bei manchen außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie
einen Selbstbehalt tragen. Sie finden diese – das ist ab dem
Jahr 2016 neu – im Formular L ab unter 2.1-2.4. Diejenigen
ohne Selbstbehalt tragen Sie unter 2.5-2.12 ein.
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Folgende Aufwendungen können Sie geltend machen: