Previous Page  7 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 20 Next Page
Page Background

7

www.arbeiterkammer.at

Wenn Sie weniger als 12.000 Euro Einkommen im

Kalenderjahr hatten, erhalten Sie den AVAB bzw.

AEAB als Negativsteuer ausbezahlt.

Voraussetzungen für den AVAB:

1

Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für mind.

ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch

auf die Familienbeihilfe

2

Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheira­

tet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebens­

gemeinschaft

3

Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners

betrugen im Kalenderjahr höchstens 6.000 Euro

Voraussetzungen für den AEAB:

1

Sie haben für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate

im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe

2

Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht

in einer aufrechten Ehe, eingetragenen Partnerschaft

oder Lebensgemeinschaft

Höhe des AVAB bzw. AEAB

Dafür ist ausschlaggebend, wie viele Kinder Sie haben.

Maßgeblich sind nur die Kinder, für die Sie oder Ihre Part­

nerin bzw. Ihr Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr

Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Der Absetzbetrag

beträgt pro Kalenderjahr:

■■

Bei 1 Kind: 494 Euro

■■

Bei 2 Kindern: 669 Euro

■■

Für jedes weitere Kind: + 220 Euro

So beantragen Sie den AVAB bzw. AEAB:

1

Mit der ANV im Nachhinein für vergangene Kalender­

jahre

2

Bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit dem

Formular E 30 – dann wird der AVAB bzw. der AEAB

automatisch jeden Monat anteilig berücksichtigt