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www.arbeiterkammer.atWenn Sie weniger als 12.000 Euro Einkommen im
Kalenderjahr hatten, erhalten Sie den AVAB bzw.
AEAB als Negativsteuer ausbezahlt.
Voraussetzungen für den AVAB:
1
Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für mind.
ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch
auf die Familienbeihilfe
2
Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheira
tet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebens
gemeinschaft
3
Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners
betrugen im Kalenderjahr höchstens 6.000 Euro
Voraussetzungen für den AEAB:
1
Sie haben für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate
im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe
2
Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht
in einer aufrechten Ehe, eingetragenen Partnerschaft
oder Lebensgemeinschaft
Höhe des AVAB bzw. AEAB
Dafür ist ausschlaggebend, wie viele Kinder Sie haben.
Maßgeblich sind nur die Kinder, für die Sie oder Ihre Part
nerin bzw. Ihr Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr
Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Der Absetzbetrag
beträgt pro Kalenderjahr:
■■
Bei 1 Kind: 494 Euro
■■
Bei 2 Kindern: 669 Euro
■■
Für jedes weitere Kind: + 220 Euro
So beantragen Sie den AVAB bzw. AEAB:
1
Mit der ANV im Nachhinein für vergangene Kalender
jahre
2
Bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit dem
Formular E 30 – dann wird der AVAB bzw. der AEAB
automatisch jeden Monat anteilig berücksichtigt