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www.arbeiterkammer.at

Was Sie generell über die

ANV wissen sollten

In der ANV können Sie persönliche Aufwendungen gel­

tend machen, z. B. berufsbedingte Ausgaben oder außer­

gewöhnliche Belastungen. Solche individuellen Kosten

werden bei der monatlichen Lohnverrechnung nicht be­

rücksichtigt. Es kann also gut sein, dass Sie mit der ANV

einen Teil der bezahlten Steuer zurückbekommen.

Formulare und Fristen

Sie haben 2 Möglichkeiten, Ihre ANV einzureichen:

1

Elektronisch im FinanzOnline-Portal

Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie die

Formulare direkt online ausfüllen und abschicken:

https://finanzonline.bmf.gv.at

2

In Papierform bei Ihrem Finanzamt

Die notwendigen Formulare bekommen Sie bei jedem

Finanzamt. Ihre ausgefüllte ANV schicken Sie dann an

das Wohnsitzfinanzamt.

Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf

www.bmf.gv.at

Folgende Formulare brauchen Sie für Ihre ANV:

■■

L 1: Formular für die ANV

■■

L 1k: zusätzliches Formular für Eltern

■■

L ab: zusätzliches Formular für außergewöhnliche

Belastungen, z. B. bei Behinderungen

■■

L 1d: zusätzliches Formular zur besonderen Berück­

sichtigung von Sonderausgaben

■■

L 1i: zusätzliches Formular für Einkünfte ohne Lohn­

steuerabzug, z. B. für Personen mit Auslandsbezügen

Einreichfristen

Im Normalfall, also wenn bei Ihnen keine Pflichtveran­

lagung vorliegt, haben Sie 5 Jahre Zeit, um Ihre ANV zu

machen. Das heißt: Für 2017 ist der letzte Abgabetermin

für Ihre ANV der 31. Dezember 2022.