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www.arbeiterkammer.atWas Sie generell über die
ANV wissen sollten
In der ANV können Sie persönliche Aufwendungen gel
tend machen, z. B. berufsbedingte Ausgaben oder außer
gewöhnliche Belastungen. Solche individuellen Kosten
werden bei der monatlichen Lohnverrechnung nicht be
rücksichtigt. Es kann also gut sein, dass Sie mit der ANV
einen Teil der bezahlten Steuer zurückbekommen.
Formulare und Fristen
Sie haben 2 Möglichkeiten, Ihre ANV einzureichen:
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Elektronisch im FinanzOnline-Portal
Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie die
Formulare direkt online ausfüllen und abschicken:
https://finanzonline.bmf.gv.at2
In Papierform bei Ihrem Finanzamt
Die notwendigen Formulare bekommen Sie bei jedem
Finanzamt. Ihre ausgefüllte ANV schicken Sie dann an
das Wohnsitzfinanzamt.
Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf
www.bmf.gv.atFolgende Formulare brauchen Sie für Ihre ANV:
■■
L 1: Formular für die ANV
■■
L 1k: zusätzliches Formular für Eltern
■■
L ab: zusätzliches Formular für außergewöhnliche
Belastungen, z. B. bei Behinderungen
■■
L 1d: zusätzliches Formular zur besonderen Berück
sichtigung von Sonderausgaben
■■
L 1i: zusätzliches Formular für Einkünfte ohne Lohn
steuerabzug, z. B. für Personen mit Auslandsbezügen
Einreichfristen
Im Normalfall, also wenn bei Ihnen keine Pflichtveran
lagung vorliegt, haben Sie 5 Jahre Zeit, um Ihre ANV zu
machen. Das heißt: Für 2017 ist der letzte Abgabetermin
für Ihre ANV der 31. Dezember 2022.