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www.arbeiterkammer.at■■
Bei der Lohnverrechnung wurde ein Freibetrags
bescheid berücksichtigt
■■
Die Arbeitgeberseite hat mit Ihnen gemeinsam vorsätz
lich die einbehaltene Lohnsteuer verkürzt
■■
Der Zuschuss zur Kinderbetreuung, den Sie von der
Arbeitgeberseite steuerfrei ausbezahlt bekommen
haben, war entweder zu hoch, oder Sie haben die
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht erfüllt.
Pflicht zur Einkommensteuererklärung
Sie arbeiten nicht nur angestellt, sondern haben auch
andere Einkünfte, z. B. aus einem freien Dienst- oder
Werkvertrag? Wenn Sie dabei während eines Kalender
jahres folgende Grenzen überschreiten, müssen Sie eine
Einkommensteuererklärung abgeben:
1
Gesamtes Jahreseinkommen: über 12.000 Euro
2
Zusätzlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit:
über 730 Euro
Die Einkommensteuererklärung ersetzt die ANV.
Ihre Einkommensteuererklärung reichen Sie mit
dem Formular E 1 ein. Zusätzlich brauchen Sie
das Formular E 1a oder E 1a-K, auf dem Sie Ihren
Gewinn ermitteln.
Die Fristen
Sowohl die ANV als auch die Einkommensteuererklärung
müssen in Papierform grundsätzlich bis 30. April des
Folgejahres bei Ihrem Finanzamt eingereicht werden. Mit
tels FinanzOnline verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni
des Folgejahres.
Wenn Sie 2 oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte
beziehen, verlängert sich die Frist bis zum 30. September
des Folgejahres.