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Topf-Sonderausgaben:
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Personenversicherungen wie freiwillige Krankenver
sicherungen, Unfallversicherungen, Pensionsversiche
rungen und Pflegeversicherungen
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Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung
Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum
31.Dezember 2015
die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abgeschlossen
bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben.
Machen Sie keine Topf-Sonderausgaben geltend, wird
automatisch ein Pauschale von 60 Euro pro Kalenderjahr
bei Ihrer ANV berücksichtigt.
Um über dieses Pauschale hinaus Topf-Sonderausgaben
abzusetzen, müssen Sie über 240 Euro ausgegeben
haben. Denn die Topf-Sonderausgaben wirken sich nur
zu einem Viertel steuermindernd aus. Bitte tragen Sie
die vollen Beträge, die Sie ausgegeben haben, unter
den Punkten 9.1 und 9.2 im Formular ein. Zudem gibt es
einen Höchstbetrag: Maximal 2.920 Euro pro Kalenderjahr
werden bei Ihrer ANV berücksichtigt. Der Höchstbetrag
verdoppelt sich auf 5.840 Euro pro Kalenderjahr, wenn:
1
Sie Anspruch auf den AVAB bzw. AEAB haben
2
Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder
eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, und Ihre Part
nerin bzw. Ihr Partner höchstens 6.000 Euro verdient hat
Bei einem Einkommen ab 36.400 Euro jährlich verrin
gert sich die Auswirkung der Topf-Sonderausgaben. Ab
60.000 Euro können Sie über das Pauschale hinaus keine
Topf-Sonderausgaben mehr geltend machen.
2
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag:
Ohne Höchstbetrag und ohne Anrechnung auf das Son
derausgabenpauschale können Sie Folgendes absetzen:
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Pensionsversicherung: Beiträge zur freiwilligen Weiter-
versicherung und Nachkauf von Schulzeiten – werden
automatisch berücksichtigt
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Rentenzahlungen u. dauernde Lasten – eintragen unter 9.3
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Steuerberatungskosten – eintragen unter 9.4