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www.arbeiterkammer.at

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Topf-Sonderausgaben:

■■

Personenversicherungen wie freiwillige Krankenver­

sicherungen, Unfallversicherungen, Pensionsversiche­

rungen und Pflegeversicherungen

■■

Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung

Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum

31.Dezember 2015

die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abgeschlossen

bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben.

Machen Sie keine Topf-Sonderausgaben geltend, wird

automatisch ein Pauschale von 60 Euro pro Kalenderjahr

bei Ihrer ANV berücksichtigt.

Um über dieses Pauschale hinaus Topf-Sonderausgaben

abzusetzen, müssen Sie über 240 Euro ausgegeben

haben. Denn die Topf-Sonderausgaben wirken sich nur

zu einem Viertel steuermindernd aus. Bitte tragen Sie

die vollen Beträge, die Sie ausgegeben haben, unter

den Punkten 9.1 und 9.2 im Formular ein. Zudem gibt es

einen Höchstbetrag: Maximal 2.920 Euro pro Kalenderjahr

werden bei Ihrer ANV berücksichtigt. Der Höchstbetrag

verdoppelt sich auf 5.840 Euro pro Kalenderjahr, wenn:

1

Sie Anspruch auf den AVAB bzw. AEAB haben

2

Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder

eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, und Ihre Part­

nerin bzw. Ihr Partner höchstens 6.000 Euro verdient hat

Bei einem Einkommen ab 36.400 Euro jährlich verrin­

gert sich die Auswirkung der Topf-Sonderausgaben. Ab

60.000 Euro können Sie über das Pauschale hinaus keine

Topf-Sonderausgaben mehr geltend machen.

2

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag:

Ohne Höchstbetrag und ohne Anrechnung auf das Son­

derausgabenpauschale können Sie Folgendes absetzen:

■■

Pensionsversicherung: Beiträge zur freiwilligen Weiter-

versicherung und Nachkauf von Schulzeiten – werden

automatisch berücksichtigt

■■

Rentenzahlungen u. dauernde Lasten – eintragen unter 9.3

■■

Steuerberatungskosten – eintragen unter 9.4