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AK

Infoservice

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Für wen rentiert sich die ANV?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können

sich durch die ANV über eine Steuergutschrift freuen.

Trifft z. B. einer der folgenden Punkte auf Sie zu? Dann

empfehlen wir Ihnen, eine ANV zu machen:

■■

Sie sind alleinverdienend oder alleinerziehend

■■

Sie haben Kinder

■■

Sie hatten Sonderausgaben, Werbungskosten oder

außergewöhnliche Belastungen

■■

Sie hatten während des Kalenderjahres schwanken­

de Bezüge oder eine Verdienstunterbrechung. Zum

Beispiel durch eine Karenz oder ein Ferialpraktikum

■■

Von Ihrem Gehalt oder Ihrer Pension wurde zwar

Sozialversicherung aber keine Lohnsteuer abgezogen

(„Negativsteuer“ als Gutschrift)

Wer muss die ANV machen?

Wenn zumindest einer dieser Punkte zutrifft, müssen Sie

die ANV durchführen:

■■

Sie haben mindestens 2 lohnsteuerpflichtige Einkünfte

gleichzeitig (Arbeitgeber, Pensionen ...)

■■

Bei der monatlichen Lohnabrechnung wurde der

Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- oder der erhöhte

Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt, obwohl

Ihnen diese nicht zustanden

■■

Sie haben eine der folgenden Leistungen erhalten:

– Kranken-, Reha- oder Wiedereingliederungsgeld

– Bezüge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds

– Bezüge aus der Bauarbeiterurlaubs- und

Abfertigungskasse

– Bezüge für Truppenübungen

– Bezüge für einen Dienstleistungsscheck

■■

Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unter­

liegen nicht dem Lohnsteuerabzug und betrugen mehr

als 730 Euro im Kalenderjahr (z. B. Grenzgängerinnen

bzw. Grenzgänger)

■■

Das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro wurde bei

Ihnen bei der monatlichen Lohnverrechnung entweder

zu hoch oder zu Unrecht berücksichtigt