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Infoservice
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Für wen rentiert sich die ANV?
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können
sich durch die ANV über eine Steuergutschrift freuen.
Trifft z. B. einer der folgenden Punkte auf Sie zu? Dann
empfehlen wir Ihnen, eine ANV zu machen:
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Sie sind alleinverdienend oder alleinerziehend
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Sie haben Kinder
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Sie hatten Sonderausgaben, Werbungskosten oder
außergewöhnliche Belastungen
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Sie hatten während des Kalenderjahres schwanken
de Bezüge oder eine Verdienstunterbrechung. Zum
Beispiel durch eine Karenz oder ein Ferialpraktikum
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Von Ihrem Gehalt oder Ihrer Pension wurde zwar
Sozialversicherung aber keine Lohnsteuer abgezogen
(„Negativsteuer“ als Gutschrift)
Wer muss die ANV machen?
Wenn zumindest einer dieser Punkte zutrifft, müssen Sie
die ANV durchführen:
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Sie haben mindestens 2 lohnsteuerpflichtige Einkünfte
gleichzeitig (Arbeitgeber, Pensionen ...)
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Bei der monatlichen Lohnabrechnung wurde der
Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- oder der erhöhte
Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt, obwohl
Ihnen diese nicht zustanden
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Sie haben eine der folgenden Leistungen erhalten:
– Kranken-, Reha- oder Wiedereingliederungsgeld
– Bezüge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds
– Bezüge aus der Bauarbeiterurlaubs- und
Abfertigungskasse
– Bezüge für Truppenübungen
– Bezüge für einen Dienstleistungsscheck
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Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unter
liegen nicht dem Lohnsteuerabzug und betrugen mehr
als 730 Euro im Kalenderjahr (z. B. Grenzgängerinnen
bzw. Grenzgänger)
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Das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro wurde bei
Ihnen bei der monatlichen Lohnverrechnung entweder
zu hoch oder zu Unrecht berücksichtigt