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Belege brauchen Sie nicht mitzuschicken. Sie müssen

diese jedoch 7 Jahre lang aufbewahren.

Einkommensteuerbescheid

Überprüfen Sie Ihren Einkommensteuerbe­

scheid, sobald Sie ihn vom Finanzamt zuge­

schickt bekommen haben! Denn Sie haben

einen Monat Zeit, um Beschwerde einzulegen,

wenn Sie mit dem Einkommensteuerbescheid

nicht einverstanden sind. Sollte sich eine Nach­

zahlung ergeben haben, können Sie im gleichen

Zeitraum Ihren Antrag auf ANV mit einer Be­

schwerde zurückziehen. Das geht nur, wenn es

sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt.

Impressum

Herausgeber, Medieninhaber und Verleger:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten,

Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Für den Inhalt verantwortlich:

Martin Saringer,

AK Wien

Titelfoto: © Contrastwerkstatt / Fotolia

Fotos: AK Kärnten, Kleine Zeitung

Gra

ik: Werk1 Werbegraphik GmbH

Druck:

free agent dba

Stand: Januar 2018

Arbeiterkammer Kärnten 050 477

Arbeits und Sozialrecht 050 4771000

Konsumentenschutz 050 4772000

Steuerrecht 050 4773000

Förderungen 050 4774000

Bibliotheken 050 4775000

Gesundheitsberufe 050 4778000

arbeiterkammer@akktn.at kaernten.arbeiterkammer.at