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tipp 03/16

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bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/CETA

Der Kanadapakt als

Vorläufer von TTIP

Das Abkommen mit dem zweitgrößten Land

der Welt steht bereits in den Startlö ern.

Neben dem TTIP-Abkommen mit den USA ist auch

CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement)

mit Kanada sehr umstritten. CETA gilt als Vorlage für

TTIP und soll noch 2016 zur Anwendung kommen.

Wo stehen die Verhandlungen?

Seit 2009 verhandelt die EU mit Kanada über eine um-

fassende Wirtscha s- und Handelspartnerscha . Im

September 2014 waren diese Verhandlungen fertig. Die

Unterzeichnung für den EU-Kanada-Gipfel ist für den

27. Oktober geplant.

Gemischtes Abkommen

Neben demEU-Parlament stimmen auch die

nationalen Parlamente über bestimmte

Teile des Abkommens ab, darum wird

es auch als „gemischtes Abkommen“ be-

zeichnet. Erst wenn alle 28 EU-Staaten

zustimmen, tritt CETA in Kra .

Unterschied zwischen CETA und TTIP?

Kanada akzeptiert im Gegensatz zur USA

145 geschützte EU-Herkun sbezeichnungen. Auch für

sensible Agrargüter wie Rind eisch, Schweine eisch und

Mais bleibt der Marktzugang beschränkt.

CETA ö net Tür und Tor für TTIP

US-Konzerne könnten ihre kanadischen Tochter rmen

für Klagen gegen EU-Staaten nützen – so die Befürch-

tung. Ganz ausgeschlossen ist das nicht, dennoch reicht

aber eine Brie asten rma in Kanada dazu nicht aus.

Fotolia/ pixs.sell

Wie viel TTIP steckt in CETA?

Handelshemmnisse sollten

durch beide Abkommen

abgescha t werden und den

Unternehmen einen einfa-

chen Zugang zum jeweils

anderenMarkt ermöglichen.

Sollte aber TTIP als geschei-

tert erklärt werden und CETA

noch imHerbst dieses Jahres

in Kraft treten, käme auch

das Abkommen der USA

durch die Hintertür.

AK-Wirtschaftsexperte Hans Pucker

AK/Helge Bauer

TTIP und CETA stoppen!

Weitere Verhandlungen mit Ka-

nada und den USA müssen an ei-

nen grundlegenden Kurswechsel

der EU-Handelspolitik im Sinne

der Arbeitnehmer geknüp sein.

Forderungen dazu in unserer Bro-

schüre: „Freihandelsabkommen –

TTIP und CETA stoppen!“

Kleine Bruder TiSA

Neben TTIP und CETA spielt auch

TiSA eine Rolle. Es steht für „Trade

in Services Agreement“ und betri

ein Abkommen über den Handel mit

Dienstleistungen.

MINI-tipp

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Bestelltelefon: 050 477-2553

PROFI-tipp

Sonderklagsrechte für ausländische

Investorinnen und Investoren sind

abzulehnen. Inländische Investorin-

nen und Investoren wären ansonsten

diskriminiert, da diese im Rahmen

der nationalen Gesetze nur natio-

nale Gerichte anrufen könnten. Die

Streitschlichtung muss und darf aus-

schließlich vor ö entlichen Gerichten

erfolgen. Sollten Streitschlichtungs-

verfahren vor privaten Schiedsgerich-

ten erfolgen, wird zugelassen, dass die

Rechte der Parlamente und Bürgerin-

nen und Bürger eingeschränkt wer-

den. Auch Schutzstandards müssen

beibehalten werden, damit die Steuer-

zahler nicht für das Investitionsrisiko

von Konzernen au ommen, wenn

sich wirtscha liche Rahmenbedin-

gungen ändern könnten.

Sonderklagsrechte stehen

nicht für Gerechtigkeit

Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der

EUund Kanada birgt noch zu viele Schlup öcher.