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bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/CETADer Kanadapakt als
Vorläufer von TTIP
Das Abkommen mit dem zweitgrößten Land
der Welt steht bereits in den Startlö ern.
Neben dem TTIP-Abkommen mit den USA ist auch
CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement)
mit Kanada sehr umstritten. CETA gilt als Vorlage für
TTIP und soll noch 2016 zur Anwendung kommen.
Wo stehen die Verhandlungen?
Seit 2009 verhandelt die EU mit Kanada über eine um-
fassende Wirtscha s- und Handelspartnerscha . Im
September 2014 waren diese Verhandlungen fertig. Die
Unterzeichnung für den EU-Kanada-Gipfel ist für den
27. Oktober geplant.
Gemischtes Abkommen
Neben demEU-Parlament stimmen auch die
nationalen Parlamente über bestimmte
Teile des Abkommens ab, darum wird
es auch als „gemischtes Abkommen“ be-
zeichnet. Erst wenn alle 28 EU-Staaten
zustimmen, tritt CETA in Kra .
Unterschied zwischen CETA und TTIP?
Kanada akzeptiert im Gegensatz zur USA
145 geschützte EU-Herkun sbezeichnungen. Auch für
sensible Agrargüter wie Rind eisch, Schweine eisch und
Mais bleibt der Marktzugang beschränkt.
CETA ö net Tür und Tor für TTIP
US-Konzerne könnten ihre kanadischen Tochter rmen
für Klagen gegen EU-Staaten nützen – so die Befürch-
tung. Ganz ausgeschlossen ist das nicht, dennoch reicht
aber eine Brie asten rma in Kanada dazu nicht aus.
Fotolia/ pixs.sell
Wie viel TTIP steckt in CETA?
Handelshemmnisse sollten
durch beide Abkommen
abgescha t werden und den
Unternehmen einen einfa-
chen Zugang zum jeweils
anderenMarkt ermöglichen.
Sollte aber TTIP als geschei-
tert erklärt werden und CETA
noch imHerbst dieses Jahres
in Kraft treten, käme auch
das Abkommen der USA
durch die Hintertür.
AK-Wirtschaftsexperte Hans Pucker
AK/Helge Bauer
TTIP und CETA stoppen!
Weitere Verhandlungen mit Ka-
nada und den USA müssen an ei-
nen grundlegenden Kurswechsel
der EU-Handelspolitik im Sinne
der Arbeitnehmer geknüp sein.
Forderungen dazu in unserer Bro-
schüre: „Freihandelsabkommen –
TTIP und CETA stoppen!“
Kleine Bruder TiSA
Neben TTIP und CETA spielt auch
TiSA eine Rolle. Es steht für „Trade
in Services Agreement“ und betri
ein Abkommen über den Handel mit
Dienstleistungen.
MINI-tipp
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Bestelltelefon: 050 477-2553
PROFI-tipp
Sonderklagsrechte für ausländische
Investorinnen und Investoren sind
abzulehnen. Inländische Investorin-
nen und Investoren wären ansonsten
diskriminiert, da diese im Rahmen
der nationalen Gesetze nur natio-
nale Gerichte anrufen könnten. Die
Streitschlichtung muss und darf aus-
schließlich vor ö entlichen Gerichten
erfolgen. Sollten Streitschlichtungs-
verfahren vor privaten Schiedsgerich-
ten erfolgen, wird zugelassen, dass die
Rechte der Parlamente und Bürgerin-
nen und Bürger eingeschränkt wer-
den. Auch Schutzstandards müssen
beibehalten werden, damit die Steuer-
zahler nicht für das Investitionsrisiko
von Konzernen au ommen, wenn
sich wirtscha liche Rahmenbedin-
gungen ändern könnten.
Sonderklagsrechte stehen
nicht für Gerechtigkeit
Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der
EUund Kanada birgt noch zu viele Schlup öcher.