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Sie werden vom Finanzamt zu einer
P ichtveranlagung aufgefordert, wenn
bestimmte Sachverhalte vorliegen. Hal-
ten Sie die Einreichfristen ein, sonst
wird die Steuer ohne Ihre Mithilfe und
somit ohne Steuerermäßigungen be-
rechnet. Die häu gsten P ichtveranla-
gungsgründe sind:
❏
Der Alleinverdiener- bzw. Allein-
erzieherabsetzbetrag oder das Pend-
lerpauschale wurde berücksichtigt,
Katastrophenschäden sind
steuerlich absetzbar
Na einer Naturkatastrophe stehen Betro ene vor enormen nanziellen Belastungen. Ein Teil der anfal-
lenden Kosten lässt si zumindest als außergewöhnli e Belastung ohne Selbstbehalt geltend ma en.
Wer Opfern von Hochwasser, Murenab-
gängen oder wetterbedingten Schäden mit
einer Spende nanziell unter die Arme
greifen möchte, kann dies teilweise von
der Steuer absetzen. Die folgenden Punkte
zeigen, welche Kosten steuerlich berück-
sichtigt werden können:
Þ
Beseitigung von Katastrophen
Absetzbar sind sämtliche Kosten, die mit
der unmittelbaren Beseitigung der Katas-
trophenfolgen im Zusammenhang stehen,
zum Beispiel die Beseitigung von Wasser-
und Schlammresten, die Beseitigung von
unbrauchbar gewordenen Gegenständen,
Mauerentfeuchtung oder Raumtrock-
nung. Dies gilt auch für die Schadensbe-
seitigung bei Zweitwohnsitzen.
Þ
Reparatur beschädigter Gegenstände
Hierzu zählt die Reparatur und auch die
Sanierung von Wohnhäusern und Woh-
nungen. Zu den Sanierungsarbeiten zählt
beispielsweise Fußboden, Verputz, Aus-
malen, Kanalisation, Reparatur von Zäu-
nen, Hofp asterungen und die Fahrzeug-
Reparatur). Die Kosten für Reparaturen
und Sanierungen am Zweitwohnsitz sind
nicht abzugsfähig.
Þ
Ersatz zerstörter Gegenstände
Absetzbar sind Gegenstände, die für die
übliche Lebensführung benötigt werden.
Dazu zählt der Neubau des gesamten
Wohngebäudes, Neuanscha ung vonMö-
beln, Elektrogeräten,
Heimtextilien,
Ge-
schirr, Lampen, Klei-
dung (bis 2.000 Euro
pro Person). Ebenso
sind die Mietkos-
ten für ein Überbrü-
ckungsquartier absetz-
bar.
Þ
Nicht absetzbar
Nicht absetzbar sind
Dekoge gen s t ä nde ,
Foto- und Filmausrüs-
tungen, Sammlungen
(Bücher, CD‘s usw.),
Luxusgegenstände, Sportgeräte (Skiaus-
rüstung, Fitnessgeräte), Swimmingpool,
Gartengestaltung, Gartengeräte und die
Ersatzbescha ung von Gegenständen, die
einem Zweitwohnsitz zuordenbar sind.
Weiters ist der Neubau des Zweitwohnsit-
zes nicht absetzbar.
Spenden
¢
10 Prozent
Für Katastrophenopfer kön-
nen bei der Arbeitnehmerver-
anlagung Spenden mit bis zu
der Einkünfte des laufenden
Jahres berücksichtigt werden.
Voraussetzung: Die Spenden-
organisation muss auf der Liste
der begünstigten Spenderor-
ganisationen eingetragen sein.
Verp ichtende Veranlagung
aber die Voraussetzungen liegen dafür
nicht vor.
❏
Der Bezug von zeitweise gleichzeitig
zwei oder mehreren lohnsteuerp ichti-
gen Einkün en im Kalenderjahr.
❏
Der Bezug von Krankengeld oder
Rehabilitationsgeld aus der gesetzlichen
Sozialversicherung, Bezüge für Trup-
penübungen, Insolvenz-Entgelt-Fonds.
❏
Der Freibetragsbescheid wurde für
das Kalenderjahr bei der Lohnverrech-
nung bereits berücksichtigt.
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