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Eine 48-jährige Angestellte verliert nach
vierwöchigem Krankenstand ihre Lei-
tungsfunktion. Die Frau wehrt sich gegen
die Verschlechterung und wird vom Ar-
beitgeber gekündigt. Ein anderer Ange-
stellter fordert die Bezahlung seiner offe-
nen 700 Überstunden und erhält statt des
erhofften Geldes ein Kündigungsschrei-
ben. In beiden Fällen hatte die Kärntner
Arbeiterkammer mit einer Kündigungs-
anfechtung Erfolg. Im Folgenden gibt es
Wissenswertes zumThema Kündigung:
1. Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklä-
rung, die auf die Auflösung des Arbeits-
verhältnisses gerichtet ist. Die Kündigung
ist an Fristen und Termine gebunden und
kann auch mündlich ausgesprochen wer-
den. Der Kollektivvertrag oder Arbeits-
vertrag kann jedoch vorsehen, dass eine
Kündigung nur schriftlich erfolgen kann.
2. Muss die Kündigung begründet werden?
Ein Kündigungsgrund muss nicht angege-
ben werden – zumUnterschied zur Entlas-
sung, die sehr wohl begründet sein muss.
3. Gibt es besonderen Kündigungsschutz?
Bestimmte Arbeitnehmer können nur un-
ter erschwerten Bedingungen gekündigt
werden; beispielsweise nur mit Zustim-
mung des Gerichts. Die Bestimmungen
sind für die einzelnen geschützten Grup-
pen sehr unterschiedlich.
4. Wer genießt diesen Schutz?
Werdende Mütter und Väter, die eine
Karenz oder Elternteilzeit in Anspruch
nehmen. Weiters Betriebsräte oder diesen
gleichgestellte Personen. Darüber hinaus
begünstigte Behinderte sowie Präsenz-
und Zivildienstpflichtige.
Kündigungsanfechtung: Der
Kampf umden Arbeitsplatz
Eine Kündigung ist ein Schock für den Arbeitnehmer. Was kann der Betroffene tun und hat er mit einer
Anfechtung überhaupt Chancen? Die Arbeitsrechtsexperten der AK Kärnten haben den Überblick.
5. Welche Rechte haben einfache Arbeit-
nehmer?
Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen
Anfechtungsmöglichkeiten in Betrieben
mit mindestens fünf Arbeitnehmern vor.
Der Schutz wirkt allerdings nur dann,
wenn vom Gesetz als unzulässig genann-
te Kündigungsgründe vorliegen oder die
Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Bei
Letzterem muss der betroffene Arbeit-
nehmer zum Zeitpunkt der Kündigung
bereits seit sechs Monaten im Betrieb be-
schäftigt sein.
6. Ist jede Kündigung anfechtbar?
Nur rechtswirksame Kündigungen kön-
nen bekämpft werden. Ist eine Kündigung
ohnehin rechtsunwirksam, weil etwa der
Betriebsrat nicht eingebunden wurde, be-
darf es keines Kündigungsschutzes.
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Wie Richter
entscheiden
Der OGH hat eine Reihe von
richtungsweisenden Urteilen
zur Kündigung gefällt.
Die Frage, ob eine Kündigung anfecht-
bar ist oder nicht, ist oft nicht leicht zu
beantworten. Der Oberste Gerichtshof
(OGH) setzt sich immer wieder mit dem
Thema auseinander und fällt Urteile,
die richtungsgebend für die Zukunft
sind. Im Jahr 2010 haben die Höchst-
richter etwa entschieden, dass bei der
Beurteilung, ob eine Kündigung sozi-
alwidrig ist, nicht nur zu berücksichti-