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tipp 03/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Eine 48-jährige Angestellte verliert nach

vierwöchigem Krankenstand ihre Lei-

tungsfunktion. Die Frau wehrt sich gegen

die Verschlechterung und wird vom Ar-

beitgeber gekündigt. Ein anderer Ange-

stellter fordert die Bezahlung seiner offe-

nen 700 Überstunden und erhält statt des

erhofften Geldes ein Kündigungsschrei-

ben. In beiden Fällen hatte die Kärntner

Arbeiterkammer mit einer Kündigungs-

anfechtung Erfolg. Im Folgenden gibt es

Wissenswertes zumThema Kündigung:

1. Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklä-

rung, die auf die Auflösung des Arbeits-

verhältnisses gerichtet ist. Die Kündigung

ist an Fristen und Termine gebunden und

kann auch mündlich ausgesprochen wer-

den. Der Kollektivvertrag oder Arbeits-

vertrag kann jedoch vorsehen, dass eine

Kündigung nur schriftlich erfolgen kann.

2. Muss die Kündigung begründet werden?

Ein Kündigungsgrund muss nicht angege-

ben werden – zumUnterschied zur Entlas-

sung, die sehr wohl begründet sein muss.

3. Gibt es besonderen Kündigungsschutz?

Bestimmte Arbeitnehmer können nur un-

ter erschwerten Bedingungen gekündigt

werden; beispielsweise nur mit Zustim-

mung des Gerichts. Die Bestimmungen

sind für die einzelnen geschützten Grup-

pen sehr unterschiedlich.

4. Wer genießt diesen Schutz?

Werdende Mütter und Väter, die eine

Karenz oder Elternteilzeit in Anspruch

nehmen. Weiters Betriebsräte oder diesen

gleichgestellte Personen. Darüber hinaus

begünstigte Behinderte sowie Präsenz-

und Zivildienstpflichtige.

Kündigungsanfechtung: Der

Kampf umden Arbeitsplatz

Eine Kündigung ist ein Schock für den Arbeitnehmer. Was kann der Betroffene tun und hat er mit einer

Anfechtung überhaupt Chancen? Die Arbeitsrechtsexperten der AK Kärnten haben den Überblick.

5. Welche Rechte haben einfache Arbeit-

nehmer?

Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen

Anfechtungsmöglichkeiten in Betrieben

mit mindestens fünf Arbeitnehmern vor.

Der Schutz wirkt allerdings nur dann,

wenn vom Gesetz als unzulässig genann-

te Kündigungsgründe vorliegen oder die

Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Bei

Letzterem muss der betroffene Arbeit-

nehmer zum Zeitpunkt der Kündigung

bereits seit sechs Monaten im Betrieb be-

schäftigt sein.

6. Ist jede Kündigung anfechtbar?

Nur rechtswirksame Kündigungen kön-

nen bekämpft werden. Ist eine Kündigung

ohnehin rechtsunwirksam, weil etwa der

Betriebsrat nicht eingebunden wurde, be-

darf es keines Kündigungsschutzes.

Fotolia/ Normal Soul

Wie Richter

entscheiden

Der OGH hat eine Reihe von

richtungsweisenden Urteilen

zur Kündigung gefällt.

Die Frage, ob eine Kündigung anfecht-

bar ist oder nicht, ist oft nicht leicht zu

beantworten. Der Oberste Gerichtshof

(OGH) setzt sich immer wieder mit dem

Thema auseinander und fällt Urteile,

die richtungsgebend für die Zukunft

sind. Im Jahr 2010 haben die Höchst-

richter etwa entschieden, dass bei der

Beurteilung, ob eine Kündigung sozi-

alwidrig ist, nicht nur zu berücksichti-