Background Image
Previous Page  11 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 24 Next Page
Page Background

11

tipp 03/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

KONSUMENT

Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Höheres Wachstum und steigende

Beschäftigung durch TTIP? Unge-

wiss! Handfest jedenfalls die Risiken:

das Abkommen bedroht europäi-

sche und österreichische Standards

bei Verbraucherrechten und beim

Umweltschutz, im Agrarbereich, bei

Arbeits- und Sozialrecht und beim

Datenschutz. Besonders der geplante

Investitionsschutz, welcher Konzer-

nen Klagerechte gegenüber Staaten

vor privaten Schiedsgerichten ein-

räumt, wird von großen Teilen der

Zivilgesellschaft abgelehnt. Eine zeit-

gemäße Handelspolitik sieht anders

aus. Internationale Handelsbeziehun-

gen müssen so gestaltet werden, dass

sie eine Steigerung des Gemeinwohls

bringen und nicht nur höhere Profite

für Konzerne.

AK-Wirtschaftsexperte Hans Pucker

AK/Helge Bauer

TTIP verspricht Milch und

Honig nur für die Konzerne

ZumKaufen verführt

Wie arbeitet Werbung? Die

neue AK-Broschüre „Zum

Kaufen verführt“ gibt Einbli-

cke in die Tricks der Marke-

tingstrategien.

Das gehört aufs Etikett

Was ist alles neu bei der

europaweit

einheitlichen

Kennzeichnung von Le-

bensmitteln? Alle Infos dazu

finden Sie in der Broschüre

„Das gehört aufs Etikett“.

MINI-tipp

f

i

Bestelltelefon: 050 477-2553

ZumKaufen verführt

ArbeiterkammerKärnten 050 477

Arbeits- undSozialrecht 050477-1000

Konsumentenschutz 050477-2000

Steuerrecht 050477-3000

Förderungen 050477-4000

Bibliotheken 050477-5000

arbeiterkammer@akktn.at

kaernten.arbeiterkammer.at

GERECHTIGKEITMUSS SEIN

Dasgehört aufsEtikett

ArbeiterkammerKärnten 050477

Arbeits- undSozialrecht 050477-1000

Konsumentenschutz 050477-2000

Steuerrecht 050477-3000

Förderungen 050477-4000

Bibliotheken 050477-5000

arbeiterkammer@akktn.at

kaernten.arbeiterkammer.at

GERECHTIGKEITMUSS SEIN

Alle Jahre wieder ... wird sie vor allem in

den Skigebieten und von Touristikern

sehnlichst erwartet – die weiße Pracht.

Doch für Haus- und Wohnungseigentü-

i

Wirtschaft: 050 477-2602

ƒ

ƒ

Wannmussman schaufeln?

Grundstückseigentümer im Ortsge-

biet sind verpflichtet, die Schneeräu-

mung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr zu

gewährleisten.

ƒ

ƒ

Kein Schneeräumen in der Nacht

In der Nacht muss nicht geräumt wer-

den. Wenn der Wetterbericht jedoch

Schnee ankündigt, sollte man darauf

achten, dass bereits um 6 Uhr der er-

forderliche geräumte und bestreute

Zustand erreicht ist.

ƒ

ƒ

Eiszapfen entfernen

Haben sich auf Dächern Schneewech-

ten und Eiszapfen gebildet, müssen

sie entfernt werden. Das Aufstellen

von Warnhinweisen und Latten ist nur

eine Sofortmaßnahme und entbindet

nicht von einer Dachreinigung.

Fotolia/emuck

Schnee schaufeln

aber richtig

Haus- und Wohnungseigentümer sind bei Winterwetter in der Pflicht.

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben wertvolle Tipps.

PROFI-tipp

mer gelten bei winterlichem Wetter eine

Fülle von gesetzlichen Regelungen und

Vorschriften. Diese betreffen die Schnee-

räumung, die Streupflicht, die Entfernung

von Eiszapfen und die Vorbeugung von

Schäden durch Dachlawinen.

Bei Verweigerung droht Strafe

„Die Pflicht zur Schneeräumung trifft

zunächst alle Hauseigentümer im Orts-

gebiet, die über öffentlich zugängliche

Grundstücke oder Wege verfügen“, erklärt

Susanne Kißlinger, Leiterin des Konsu-

mentenschutzes der Kärntner Arbeiter-

kammer. „Sie müssen dafür sorgen, dass

Gelände oder Wege für alle sicher begeh-

bar und von Schnee und Eis befreit sind“,

empfiehlt die Expertin. Konkret müssen

die Eigentümer Gehwege, Gehsteige und

Stiegen räumen, die dem öffentlichen

Verkehr dienen und die weniger als drei

Meter von der Liegenschaft entfernt sind.

Kommt ein Grundstückseigentümer der

Schneeräumung und der Streupflicht nicht

nach, droht eine Strafe nach den geltenden

Regeln der Straßenverkehrsordnung.

den. In den Bereichen Bildung, Ge-

sundheitsdienstleistungen und soziale

Dienstleistungen, Wasserversorgung,

Abwasserentsorgung und Müllentsor-

gung, Energie oder öffentlicher Ver-

kehr könnten irreparable Schäden für

das Gemeinwohl entstehen.

Nur private Gewinner?

Die Arbeiterkammer fordert daher,

dass diese Dienstleistungen der Da-

seinsvorsorge vom Geltungsbereich

von Handels- und Investitionsschutz-

abkommen vollständig ausgenommen

werden müssen. CETA und TTIP be-

drohen im Interesse privater Gewinner

die demokratische Regulierungshoch-

heit von Staaten und Kommunen.

Winterliche Tipps:

f

i

Konsumentenschutz: 050 477- 2000