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k aernten.arbeiterk ammer.at
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Entscheidungen der Höchstrichter des OGH sind
wegweisend – auch bei Kündigungen.
Gekündigt zu werden, bedeutet für
die betroffenen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer oft einen großen
Schock, der Existenzängste und auch
Ärger über die fehlende Anerkennung
der eigenen Leistung auslöst. Gerade
in dieser Situation ist es jedoch beson-
ders wichtig, einen „kühlen Kopf“ zu
bewahren und sich über die Rechte
und Pflichten nach einer Kündigung
zu informieren, damit hier keine Feh-
ler passieren. Vor allem die Fristen zur
Anfechtung einer Kündigung sindmit
maximal zwei Wochen sehr kurz. Ver-
einbaren Sie daher möglichst sofort
einen Termin mit der Arbeiterkam-
mer Kärnten und weisen Sie darauf
hin, dass es um eine mögliche Kün-
digungsanfechtung geht und wann
Ihnen die Kündigung zugegangen ist.
AK-JuristinMichaela Eigner-Pichler
AK/Helge Bauer
Kurze Fristen verlangen
rasches Handeln
Resturlaub berechnen
Wie viel Urlaub bleibt mir
noch? Diese Frage lässt sich
ganzeinfachmitdemAK-Rest-
urlaubsrechner beantworten.
Einfach wöchentliche Arbeits-
zeit, Urlaubsanspruch und
verbrauchtenUrlaub eingeben.
OGH-Urteile im Internet
Der OGH ist die oberste Instanz in
Zivil- und Strafsachen und damit das
oberste Organ der ordentlichen Ge-
richtsbarkeit. Entscheidungen wer-
den auf der Homepage veröffentlicht.
MINI-tipp
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resturlaub.arbeiterkammer.at
kaernten.arbeiterkammer.at/recht
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ogh.gv.at
Fotolia/ Jamrooferpix
PROFI-tipp
Wenn ein Konflikt mit demChef eskaliert, steht oft
eine Kündigung imRaum. Wieman sich in solchen
Situationen verhält, wissen die Experten der AK.
Erfolg bei Gericht
Die Arbeiterkammer hat
in Kärnten in den Jahren
2014 und 2015 insgesamt
55
Kündigungsanfechtungen
beim Landesgericht Klagenfurt
eingebracht und erfolgreich
vertreten. Ein Gang zu Gericht
birgt allerdings immer das
Risiko, auch zu verlieren.
7. Was ist ein unzulässiges Motiv?
Unzulässig ist eine Kündigung beispiels-
weise, nachdem ein Arbeitnehmer als
Betriebsrat kandidiert hat oder eine Be-
triebsversammlung einberuft. Als verpön-
tes Motiv gilt auch, wenn eine Kündigung
nach der Geltendmachung eines offenbar
nicht unberechtigten arbeitsrechtlichen
Anspruches erfolgt.
8. Was ist Sozialwidrigkeit?
Eine Kündigung ist dann sozialwidrig,
wenn sie wesentliche Interessen der Ar-
beitnehmer beeinträchtigt. Das ist dann
der Fall, wenn der gekündigte Arbeitneh-
mer älter als 50 Jahre ist und innerhalb
von sechs Monaten keinen gleichwertigen
Arbeitsplatz findet oder einen adäquaten
Arbeitsplatz zwar findet, aber mit mehr als
20 Prozent weniger Einkommen rechnen
muss.
9. Wann ist der Erfolg fraglich?
Wenn die Kündigungsanfechtung
nicht sozial ungerechtfertigt ist
oder betriebliche oder personen-
bezogene Gründe einer Weiterbe-
schäftigung trotz Vorliegens von
Sozialwidrigkeit entgegenstehen.
10. Welche Fristen gibt es?
Jeder Betriebsrat ist berechtigt,
eine Kündigung anzufechten.
Die Frist beträgt eine Woche
nach Verständigung. Wenn der
Betriebsrat die Anfechtung nicht
selbst vornehmen will, kann der
Arbeitnehmer das tun, und das
innerhalb von zwei Wochen.
gen ist, ob der Arbeitnehmer Aussicht auf
einen neuen, einigermaßen gleichwertigen
Arbeitsplatz hat. Entscheidend ist auch die
„gesamte wirtschaftliche und soziale Lage
des Arbeitnehmers und seiner Familien-
angehörigen“, urteilte der OGH.
Krankenstand als Kündigungsgrund
Die Höchstrichter legen aber auch fest,
wann eine Kündigung gerechtfertigt ist.
Mehrfache schuldhafte Verspätung zum
Dienst und überdurchschnittliche Kran-
kenstände gelten als gute Gründe. Aus ei-
ner OGH-Entscheidung geht etwa hervor,
dass 126 Kranktage so gravierend sind,
dass unabhängig in welcher Arbeitsposi-
tion ein solcher Arbeitnehmer beschäftigt
ist, der Leistungsausfall durch eine Ver-
tretungsregelung nicht mehr „auffangbar“
und eine Weiterbeschäftigung nicht
mehr zumutbar ist. Auch Rationalisie-
rungs- und Umstrukturierungsmaß-
nahmen sind als Begründungen für
Kündigungen denkbar.