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tipp 03/15

k aernten.arbeiterk ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

Konsument

Bildung

BERUF & FAMILIE

Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Als Arbeitnehmer sollte man immer

einen Überblick über seine monatlich

geleistete Arbeitszeit haben. Gerade

in der stressigen Vorweihnachtszeit

ist oft nicht die Gelegenheit, die Ar-

beitszeitaufzeichnungen, die grund-

sätzlich der Dienstgeber führen muss,

zu kontrollieren. Sich in seinen Auf-

zeichnungen zurechtzufinden ist je-

doch unerlässlich, um festzustellen,

ob der Stand des Zeitausgleiches oder

die Summe des ausgezahlten Gehaltes

stimmen. Die AK hilft Ihnen gerne

dabei und erklärt Ihnen in einem per-

sönlichen Beratungsgespräch, wie Sie

Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen kon-

trollieren können. Gibt es keine Auf-

zeichnungen durch den Dienstgeber,

raten wir Ihnen, Ihre eigenen Arbeits-

zeitaufzeichnungen zu führen.

AK-RechtsexpertinMelanie Preiss

AK/Helge Bauer

Arbeitszeit: Gewissenhafte

Aufzeichnung lohnt sich

Neue AK-Kalender

Der Arbeitszeitkalender 2016

hilft beim Nachweis der ge-

leisteten (Über-)Stunden. Der

Wandplaner verschafft einen

einfachen Überblick über das

kommende Arbeitsjahr und er-

leichtert die Urlaubseinteilung.

Arbeiten zuWeihnachten

Welche Arbeitszeiten sind erlaubt

und wie hoch muss die Entlohnung

sein? Diese Fragen beantwortet die

Broschüre „Arbeiten zu Weihnach-

ten“ der Arbeiterkammer und der Ge-

werkschaft der Privatangestellten-djp.

MINI-tipp

f

i

Bestelltelefon: 050 477-2553

Für Tausende Beschäftigte im Handel

bedeutet die Weihnachtszeit mehr Stress.

Das Arbeiten an den vier Einkaufssamsta-

gen, am 8. Dezember, am Weihnachtstag

und zu Silvester bringt eine zusätzliche

Belastung. Die Spielregeln sind allerdings

klar:

Einkaufssamstage

Die Regelung, dass bei Samstagnachmit-

tagsarbeit jeder zweite Samstag frei sein

muss, gilt nicht für die Einkaufssamsta-

ge vor Weihnachten. Handelsangestellte

können an allen vier Samstagen eingesetzt

werden. Was man für die Arbeit an Ein-

kaufssamstagen bekommt, hängt dann al-

Arbeiten zu den Feiertagen

Für den Handel ist Weihnachten die stärkste Zeit im Jahr. Für die

Handelsangestellten bringt diese Zeit eine starke Belastung.

lerdings von der Arbeitszeiteinteilung an

den übrigen Samstagen im Jahr ab. Wenn

jemand von Jänner bis November öfter als

einen Samstag pro Monat nach 13 Uhr ge-

arbeitet hat, dann hat er an den vier Ein-

kaufssamstagen ab 13 Uhr Anspruch auf

Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag.

Das gilt sowohl für Teilzeitbeschäftigte

als auch für Vollzeitbeschäftigte. Für den

Weihnachts- und Silvestertag gibt es eine

spezielle Regelung: Am 24. Dezember en-

det die Normalarbeitszeit um 14 Uhr, am

31. Dezember um 17 Uhr. Die ausgefalle-

nen Stunden – wenn man an diesen Wo-

chentagen länger zu arbeiten hätte – müs-

sen entlohnt werden.

PROFI-tipp

Beruf und Familie auf einenNenner zu kriegen, ist für viele Eltern schwer. Die Änderungen

beimMutterschutz- und Väterkarenzgesetz sollen Erleichterungen bringen.

kaernten.arbeiterkammer.at

BERATUNG.

SERVICE.

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ArbeiterkammerKärnten

050477

GERECHTIGKEITMUSSSEIN

kaernten.arbeiterkammer.at

ArbeiterkammerKärnten

050477

GERECHTIGKEITMUSSSEIN

Arbeitszeitkalender2016

taschenka_umschlag_AK_2016.indd 1-2

24.09.15 16:16