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Als Arbeitnehmer sollte man immer
einen Überblick über seine monatlich
geleistete Arbeitszeit haben. Gerade
in der stressigen Vorweihnachtszeit
ist oft nicht die Gelegenheit, die Ar-
beitszeitaufzeichnungen, die grund-
sätzlich der Dienstgeber führen muss,
zu kontrollieren. Sich in seinen Auf-
zeichnungen zurechtzufinden ist je-
doch unerlässlich, um festzustellen,
ob der Stand des Zeitausgleiches oder
die Summe des ausgezahlten Gehaltes
stimmen. Die AK hilft Ihnen gerne
dabei und erklärt Ihnen in einem per-
sönlichen Beratungsgespräch, wie Sie
Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen kon-
trollieren können. Gibt es keine Auf-
zeichnungen durch den Dienstgeber,
raten wir Ihnen, Ihre eigenen Arbeits-
zeitaufzeichnungen zu führen.
AK-RechtsexpertinMelanie Preiss
AK/Helge Bauer
Arbeitszeit: Gewissenhafte
Aufzeichnung lohnt sich
Neue AK-Kalender
Der Arbeitszeitkalender 2016
hilft beim Nachweis der ge-
leisteten (Über-)Stunden. Der
Wandplaner verschafft einen
einfachen Überblick über das
kommende Arbeitsjahr und er-
leichtert die Urlaubseinteilung.
Arbeiten zuWeihnachten
Welche Arbeitszeiten sind erlaubt
und wie hoch muss die Entlohnung
sein? Diese Fragen beantwortet die
Broschüre „Arbeiten zu Weihnach-
ten“ der Arbeiterkammer und der Ge-
werkschaft der Privatangestellten-djp.
MINI-tipp
f
i
Bestelltelefon: 050 477-2553
Für Tausende Beschäftigte im Handel
bedeutet die Weihnachtszeit mehr Stress.
Das Arbeiten an den vier Einkaufssamsta-
gen, am 8. Dezember, am Weihnachtstag
und zu Silvester bringt eine zusätzliche
Belastung. Die Spielregeln sind allerdings
klar:
Einkaufssamstage
Die Regelung, dass bei Samstagnachmit-
tagsarbeit jeder zweite Samstag frei sein
muss, gilt nicht für die Einkaufssamsta-
ge vor Weihnachten. Handelsangestellte
können an allen vier Samstagen eingesetzt
werden. Was man für die Arbeit an Ein-
kaufssamstagen bekommt, hängt dann al-
Arbeiten zu den Feiertagen
Für den Handel ist Weihnachten die stärkste Zeit im Jahr. Für die
Handelsangestellten bringt diese Zeit eine starke Belastung.
lerdings von der Arbeitszeiteinteilung an
den übrigen Samstagen im Jahr ab. Wenn
jemand von Jänner bis November öfter als
einen Samstag pro Monat nach 13 Uhr ge-
arbeitet hat, dann hat er an den vier Ein-
kaufssamstagen ab 13 Uhr Anspruch auf
Überstunden mit 100 Prozent Zuschlag.
Das gilt sowohl für Teilzeitbeschäftigte
als auch für Vollzeitbeschäftigte. Für den
Weihnachts- und Silvestertag gibt es eine
spezielle Regelung: Am 24. Dezember en-
det die Normalarbeitszeit um 14 Uhr, am
31. Dezember um 17 Uhr. Die ausgefalle-
nen Stunden – wenn man an diesen Wo-
chentagen länger zu arbeiten hätte – müs-
sen entlohnt werden.
PROFI-tipp
Beruf und Familie auf einenNenner zu kriegen, ist für viele Eltern schwer. Die Änderungen
beimMutterschutz- und Väterkarenzgesetz sollen Erleichterungen bringen.
kaernten.arbeiterkammer.at
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050477
GERECHTIGKEITMUSSSEIN
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Arbeitszeitkalender2016
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