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tipp 02/17
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Trotz Aus für Roaming: AKwarnt
vor Zusatzkosten imUrlaub
Seit 15. Juni ist nun endlich Schluss mit teuren Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Doch die von der EU
verordnete Devise „Roam like at Home“ birgt auch Fallen, auf die man achten muss.
Wer heuer seinen Sommer-
urlaub in Italien verbringt,
wird für die Handynutzung
meist nicht mehr zahlen als zu
Hause. Anbieter dürfen seit 15. Juni ihren
Kunden in der Regel keine zusätzlichen
Entgelte fürs Telefonieren, Surfen oder
für SMS berechnen. Achtung: Vom neuen
EU-Grundsatz „Roam like at Home“ gibt
es aber viele Ausnahmen.
„Roam like at Home“
Bei Tarifen mit inkludierten Minuten,
SMS und Datenvolumen ist die
Nutzung im EU-Ausland nun zu
denselben Bedingungen mög-
lich wie daheim.
Die
verbrauchten
Einheiten
wer-
den von der
Pauschale abgezogen. Wer
über keinen Pakettarif ver-
fügt, zahlt das, was auch in
Österreichverrechnet wird.
Wo gilt die Regelung?
Das Roaming-Aus gilt
EU-weit sowie in Liechten-
stein, Norwegen
und Island (ab
Umsetzung im
nationalen Recht).
Handytarife ohne Roaming?
Telefonieren ins EU-Ausland Kostengrenze bei 60 Euro
H
andyanbieter sind nicht ver-
pflichtet, ihren Kunden Roa-
ming-Dienste anzubieten. Vor allem
Diskontanbieter mit sehr niedrigen In-
landspreisen könnten davon Abstand
nehmen. Das Handy bleibt in diesem
Fall im Ausland gesperrt – außer Sie
führen einen Tarifwechsel durch.
Achten Sie deshalb bei der Wahl des
Tarifes darauf, dass dieser auch die ge-
wünschten Leistungen enthält.
R
oaming darf nicht mit Auslands-
telefonie verwechselt werden. Bei
Roaming befindet man sich außerhalb
seines Heimatnetzes und nutzt sein
Handy. Telefonieren von Österreich
ins Ausland bleibt also teuer. Wenn Sie
allerdings aus dem Italien-Urlaub z. B.
Verwandte in Österreich oder Freunde
in Deutschland anrufen, ist dieser An-
ruf für die meisten Konsumenten ohne
Aufpreis möglich.
Z
um Schutz für Konsumenten
bleibt die Kostengrenze für Daten-
dienste von 60 Euro, bei welcher der
Internetzugang unterbrochen wird,
weiter bestehen. Die Kundin bzw. der
Kunde muss rechtzeitig (bei Erreichen
von 80 Prozent der jeweiligen Kosten-
grenze) vom Anbieter darüber infor-
miert werden und aktiv bestätigen,
dass Volumen darüber hinaus kosten-
pflichtig genutzt werden.
f
i
kaernten.arbeiterkammer.at/roamingFotolia/gavergani
Für alle anderen Länder,
z. B. die Schweiz, fallen hohe
Auslandstarife an. Ausge-
nommen sind auch Kreuz-
fahrtschiffe und Flugzeuge, wo zum Teil
hohe Preise verrechnet werden.
Kosten bei „überwiegendem“ Aufenthalt
Der Wegfall der Roaminggebühren gilt
aber nicht für Daueraufenthalte im Aus-
land. Wer sich innerhalb
eines Beobachtungszeit-
raums von vier Mona-
ten mehr als zwei
Monate im EU-
Ausland aufhält
und dort überwiegend Roaming-Dienste
nutzt, wird vom Anbieter verwarnt und
muss innerhalb von zwei Wochen „faire
Nutzung“ nachweisen, da ansonsten zu-
sätzliche Kosten anfallen können.
Roamingzuschläge bei „loser“ Bindung
Wer seinem inländischen
Anbieter auf Nachfrage keine
„starke Bindung“ zu Öster-
reich (gewöhnlicher Aufent-
haltsort) nachweisen kann, dem können
Zusatzkosten verrechnet werden.
Datenroaming wird gedeckelt
Betroffen sind Tarife mit unlimitier-
tem (auch gedrosselten) Datenvo-
lumen und solche, bei denen die in
der Pauschale enthaltenen
Gigabytes günstiger sind
als der Anbieter-Groß-
handelspreis. Das Limit
wird für jeden Tarif an-
hand einer Formel individuell be-
rechnet. Der Anbieter muss sei-
ne Kunden vorab informieren,
wie viel sie von ihrem inklu-
dierten Datenvolumen im
Ausland aufschlagsfrei
nützen dürfen.
Trotz EU-
Roaming-
Verordnung ist
keineswegs alles
kostenlos.
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