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tipp 02/17

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Trotz Aus für Roaming: AKwarnt

vor Zusatzkosten imUrlaub

Seit 15. Juni ist nun endlich Schluss mit teuren Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Doch die von der EU

verordnete Devise „Roam like at Home“ birgt auch Fallen, auf die man achten muss.

Wer heuer seinen Sommer-

urlaub in Italien verbringt,

wird für die Handynutzung

meist nicht mehr zahlen als zu

Hause. Anbieter dürfen seit 15. Juni ihren

Kunden in der Regel keine zusätzlichen

Entgelte fürs Telefonieren, Surfen oder

für SMS berechnen. Achtung: Vom neuen

EU-Grundsatz „Roam like at Home“ gibt

es aber viele Ausnahmen.

„Roam like at Home“

Bei Tarifen mit inkludierten Minuten,

SMS und Datenvolumen ist die

Nutzung im EU-Ausland nun zu

denselben Bedingungen mög-

lich wie daheim.

Die

verbrauchten

Einheiten

wer-

den von der

Pauschale abgezogen. Wer

über keinen Pakettarif ver-

fügt, zahlt das, was auch in

Österreichverrechnet wird.

Wo gilt die Regelung?

Das Roaming-Aus gilt

EU-weit sowie in Liechten-

stein, Norwegen

und Island (ab

Umsetzung im

nationalen Recht).

Handytarife ohne Roaming?

Telefonieren ins EU-Ausland Kostengrenze bei 60 Euro

H

andyanbieter sind nicht ver-

pflichtet, ihren Kunden Roa-

ming-Dienste anzubieten. Vor allem

Diskontanbieter mit sehr niedrigen In-

landspreisen könnten davon Abstand

nehmen. Das Handy bleibt in diesem

Fall im Ausland gesperrt – außer Sie

führen einen Tarifwechsel durch.

Achten Sie deshalb bei der Wahl des

Tarifes darauf, dass dieser auch die ge-

wünschten Leistungen enthält.

R

oaming darf nicht mit Auslands-

telefonie verwechselt werden. Bei

Roaming befindet man sich außerhalb

seines Heimatnetzes und nutzt sein

Handy. Telefonieren von Österreich

ins Ausland bleibt also teuer. Wenn Sie

allerdings aus dem Italien-Urlaub z. B.

Verwandte in Österreich oder Freunde

in Deutschland anrufen, ist dieser An-

ruf für die meisten Konsumenten ohne

Aufpreis möglich.

Z

um Schutz für Konsumenten

bleibt die Kostengrenze für Daten-

dienste von 60 Euro, bei welcher der

Internetzugang unterbrochen wird,

weiter bestehen. Die Kundin bzw. der

Kunde muss rechtzeitig (bei Erreichen

von 80 Prozent der jeweiligen Kosten-

grenze) vom Anbieter darüber infor-

miert werden und aktiv bestätigen,

dass Volumen darüber hinaus kosten-

pflichtig genutzt werden.

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/roaming

Fotolia/gavergani

Für alle anderen Länder,

z. B. die Schweiz, fallen hohe

Auslandstarife an. Ausge-

nommen sind auch Kreuz-

fahrtschiffe und Flugzeuge, wo zum Teil

hohe Preise verrechnet werden.

Kosten bei „überwiegendem“ Aufenthalt

Der Wegfall der Roaminggebühren gilt

aber nicht für Daueraufenthalte im Aus-

land. Wer sich innerhalb

eines Beobachtungszeit-

raums von vier Mona-

ten mehr als zwei

Monate im EU-

Ausland aufhält

und dort überwiegend Roaming-Dienste

nutzt, wird vom Anbieter verwarnt und

muss innerhalb von zwei Wochen „faire

Nutzung“ nachweisen, da ansonsten zu-

sätzliche Kosten anfallen können.

Roamingzuschläge bei „loser“ Bindung

Wer seinem inländischen

Anbieter auf Nachfrage keine

„starke Bindung“ zu Öster-

reich (gewöhnlicher Aufent-

haltsort) nachweisen kann, dem können

Zusatzkosten verrechnet werden.

Datenroaming wird gedeckelt

Betroffen sind Tarife mit unlimitier-

tem (auch gedrosselten) Datenvo-

lumen und solche, bei denen die in

der Pauschale enthaltenen

Gigabytes günstiger sind

als der Anbieter-Groß-

handelspreis. Das Limit

wird für jeden Tarif an-

hand einer Formel individuell be-

rechnet. Der Anbieter muss sei-

ne Kunden vorab informieren,

wie viel sie von ihrem inklu-

dierten Datenvolumen im

Ausland aufschlagsfrei

nützen dürfen.

Trotz EU-

Roaming-

Verordnung ist

keineswegs alles

kostenlos.

Fotolia/Vitaliy (6)