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tipp 02/17

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

Konsument

BILDUNG

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

für Lehrlinge

Der Unterricht in Berufsschulen

soll in Zukunft ausgeweitet

werden. Alle Lehrlinge sollen

das Recht auf mindestens 1.260

Stunden Unterricht erhalten.

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/lehrlinge

Lehrlinge verbringen, je nach Sparte, un-

terschiedlich viele Ausbildungsstunden

in der Berufsschule. Im Tourismus sind

es derzeit 1.080 Stunden, bei Floristen,

Bäckern oder Friseuren rund 1.200 Stun-

den und bei Kfz-Technikern sogar bis zu

1.440 Stunden. Mit der Einführung einer

Untergrenze kommt der Gesetzgeber ei-

ner langjährigen Forderung der Arbei-

terkammer zur Ausbildungspflicht nach.

Die Vorgaben des Bildungsministeriums

erweitern nun den Unterricht in Berufs-

schulen: In 31 der dreijährigen Lehrberu-

fe soll diese Anpassung der Stunden auf

1.260 ab dem nächsten Schuljahr erfolgen.

Die Neuerungen betreffen österreichweit

rund 30.300 Lehrlinge. Der überwiegende

Anteil der Auszubildenden betrifft rund

18.450 weibliche Lehrlinge. Mit der mög-

lichen Regelung soll vor allem der Benach-

teiligung junger Frauen entgegengewirkt

werden. In Kärnten werden derzeit insge-

samt 7.135 Lehrlinge ausgebildet.

Immer das Ziel vor Augen

mit mindestens 1.260

Ausbildungsstunden

in der Berufsschule geht

dieses auch nicht so leicht

verloren.

Fotolia/auremar

Fotolia/auremar

Chancengleichheit bei Lehrberufen

„Die Erhöhung der theoretischen Stun-

denanzahl in Berufschulen schafft eine

Chancengleichheit für alle Lehrberufe“,

sagt AK-Präsident Günther Goach. Mit

der Erweiterung der Stunden können

Lehrlinge auch zusätzlichen Unterricht in

berufsspezifischen Fächern bekommen.

Das Fachwissen bei speziellen Verfahren

der verschiedenen Berufsgruppen wird

somit vertieft.

PFLICHT

AUSBILDUNGS

Die Ausbildung bis 18 soll Jugendliche

auf die Anforderungen der Zukunft

vorbereiten. Bildung und Ausbildung

eröffnen bessere Jobperspektiven. Junge

Menschen, die nur die Pflichtschule be-

sucht haben, haben später ein höheres

Risiko, arbeitslos zu werden. Das Ein-

kommen von Menschen mit wenig Aus-

bildung bleibt häufig ihr ganzes Leben

lang gering, auch in der Pension.

Für wen gilt Ausbildungspflicht?

Mit 1. Juli tritt schrittweise die Ausbil-

dungspflicht für Jugendliche bis zum 18.

Lebensjahr in Kraft, die ihre Schulpflicht

frühestens im Schuljahr 2016/2017 abge-

schlossen haben. Ab 2018/2019 werden

alle Jugendlichen erfasst.

Erfüllung der Ausbildungspflicht

Die Ausbildungspflicht kann zum Bei-

spiel durch den Besuch einer weiterfüh-

renden Schule oder durch eine berufli-

che Ausbildung (Lehre) erfüllt werden.

Eine vollständige Liste der Angebote ist

unter

www.ausbildungbis18.at

zu finden.

Sanktionen sind nicht das Ziel

Wenn Jugendliche mehr als vier Monate

keiner Ausbildung nachgehen, so müs-

sen die Eltern dies spätestens zwei Wo-

chen nach Ablauf der vier Monate an die

eingerichteten Koordinationsstellen (je

Bundesland) melden. Bei Nichterfüllung

der Ausbildungspflicht drohen auch

Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro.

Ausbildung bis 18

Mehr als nur Pflicht

bessere Jobperspektiven für

jungeMenschenmit der Ausbildungspflicht bis 18