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tipp 02/17
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für Lehrlinge
Der Unterricht in Berufsschulen
soll in Zukunft ausgeweitet
werden. Alle Lehrlinge sollen
das Recht auf mindestens 1.260
Stunden Unterricht erhalten.
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kaernten.arbeiterkammer.at/lehrlingeLehrlinge verbringen, je nach Sparte, un-
terschiedlich viele Ausbildungsstunden
in der Berufsschule. Im Tourismus sind
es derzeit 1.080 Stunden, bei Floristen,
Bäckern oder Friseuren rund 1.200 Stun-
den und bei Kfz-Technikern sogar bis zu
1.440 Stunden. Mit der Einführung einer
Untergrenze kommt der Gesetzgeber ei-
ner langjährigen Forderung der Arbei-
terkammer zur Ausbildungspflicht nach.
Die Vorgaben des Bildungsministeriums
erweitern nun den Unterricht in Berufs-
schulen: In 31 der dreijährigen Lehrberu-
fe soll diese Anpassung der Stunden auf
1.260 ab dem nächsten Schuljahr erfolgen.
Die Neuerungen betreffen österreichweit
rund 30.300 Lehrlinge. Der überwiegende
Anteil der Auszubildenden betrifft rund
18.450 weibliche Lehrlinge. Mit der mög-
lichen Regelung soll vor allem der Benach-
teiligung junger Frauen entgegengewirkt
werden. In Kärnten werden derzeit insge-
samt 7.135 Lehrlinge ausgebildet.
Immer das Ziel vor Augen
–
mit mindestens 1.260
Ausbildungsstunden
in der Berufsschule geht
dieses auch nicht so leicht
verloren.
Fotolia/auremar
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Chancengleichheit bei Lehrberufen
„Die Erhöhung der theoretischen Stun-
denanzahl in Berufschulen schafft eine
Chancengleichheit für alle Lehrberufe“,
sagt AK-Präsident Günther Goach. Mit
der Erweiterung der Stunden können
Lehrlinge auch zusätzlichen Unterricht in
berufsspezifischen Fächern bekommen.
Das Fachwissen bei speziellen Verfahren
der verschiedenen Berufsgruppen wird
somit vertieft.
PFLICHT
AUSBILDUNGS
Die Ausbildung bis 18 soll Jugendliche
auf die Anforderungen der Zukunft
vorbereiten. Bildung und Ausbildung
eröffnen bessere Jobperspektiven. Junge
Menschen, die nur die Pflichtschule be-
sucht haben, haben später ein höheres
Risiko, arbeitslos zu werden. Das Ein-
kommen von Menschen mit wenig Aus-
bildung bleibt häufig ihr ganzes Leben
lang gering, auch in der Pension.
Für wen gilt Ausbildungspflicht?
Mit 1. Juli tritt schrittweise die Ausbil-
dungspflicht für Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr in Kraft, die ihre Schulpflicht
frühestens im Schuljahr 2016/2017 abge-
schlossen haben. Ab 2018/2019 werden
alle Jugendlichen erfasst.
Erfüllung der Ausbildungspflicht
Die Ausbildungspflicht kann zum Bei-
spiel durch den Besuch einer weiterfüh-
renden Schule oder durch eine berufli-
che Ausbildung (Lehre) erfüllt werden.
Eine vollständige Liste der Angebote ist
unter
www.ausbildungbis18.atzu finden.
Sanktionen sind nicht das Ziel
Wenn Jugendliche mehr als vier Monate
keiner Ausbildung nachgehen, so müs-
sen die Eltern dies spätestens zwei Wo-
chen nach Ablauf der vier Monate an die
eingerichteten Koordinationsstellen (je
Bundesland) melden. Bei Nichterfüllung
der Ausbildungspflicht drohen auch
Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro.
Ausbildung bis 18
Mehr als nur Pflicht
–
bessere Jobperspektiven für
jungeMenschenmit der Ausbildungspflicht bis 18