Previous Page  8 / 24 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 24 Next Page
Page Background

8

tipp 02/17

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Unter der Lupe: Arbeits-

und Kollektivvertrag

f

i

kaernten.arbeiterkammer.at/recht

Fotolia/nd3000

Die geltende Normalarbeitszeit in Ös-

terreich ist die regelmäßig zu leistende

Arbeitszeit ohne Überstunden. Sie darf

grundsätzlich acht Stunden pro Tag und

40 Stunden pro Woche nicht überschrei-

ten. Viele Kollektivverträge sehen eine

kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit

von z. B. 38,5 Stunden vor.

Zweiseitig verbindlich: Arbeitsvertrag

Verpflichtet sich jemand zu einer Ar-

beitsleistung für einen anderen, liegt ein

beidseitig verbindlicher Arbeitsvertrag

vor. Beide Vertragspartner (Arbeitge-

ber und Arbeitnehmer) haben dadurch

sowohl Rechte als auch Pflichten. Die

Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in

der Bezahlung des Entgelts, die des Ar-

beitnehmers besteht in der Arbeitsleis-

tung. Darum ist es immer wichtig, dem

Inhalt des Arbeitsvertrages (Dienstzettel)

höchste Aufmerksamkeit zu schenken.

Dieser hat Auswirkungen auf das gesamte

Arbeitsleben im Betrieb

und möglicher-

weise sogar darüber hinaus. Sowohl der

schriftliche Arbeitsvertrag als auch der

Dienstzettel sind gebührenfrei.

Arbeits- und Kollektivverträge legen nicht nur Entlohnung, sondern

auch Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest.

Mündlich oder schriftlich?

Grundsätzlich gelten mündliche Verein-

barungen genauso wie schriftli-

che. Der Abschluss eines schrift-

lichen

Arbeitsvertrages

vor

Beginn des Arbeitsverhältnisses

ist jedoch aus Gründen

der

Rechtssicherheit

unbedingt zu emp-

fehlen. Wurde kein

schriftlicher

Ar-

beitsvertrag fest-

gelegt, dann kann

alternativ dazu

der Arbeitgeber

dem

Arbeit-

nehmer

einen

Dienstzettel aus-

händigen.

Der Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag ist

eine Vereinbarung, wel-

che die Gewerkschaft für

alle Arbeitnehmer in einer

bestimmten Branche mit

der Arbeitgeber-Seite aus-

handelt. Die österreichi-

schen Gewerkschaften

schließen jährlich über

450 Kollektivverträge

ab. Dank der Pflicht-

mitgliedschaft in den

Wirtschaft- und Arbeiterkammern gilt

der Kollektivvertrag für alle Arbeitneh-

mer einer Branche, egal ob sie Gewerk-

schaftsmitglied sind oder nicht. Diese

schaffen Mindeststandards bei Entloh-

nung und Arbeitsbedingungen für alle

Arbeitnehmer und verhindern, dass diese

gegeneinander ausgespielt werden.

Gleiten in der

Arbeitszeit

Bei Gleitzeit können Sie Beginn und Ende der täglichen Nor-

malarbeitszeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens frei gestal-

ten. Sie können also Ihre Normalarbeitszeit flexibel verteilen. Diese

darf bis zu zehn Stunden pro Tag betragen. Durch die flexible Gestal-

tung kann ein Zeitguthaben oder auch ein Zeitminus aufgebaut werden. In

Unternehmen mit Betriebsrat ist die Einführung einer Gleitzeit durch Betriebs-

vereinbarung abzuschließen. In Betrieben ohne Betriebsrat muss die Gleitzeit

schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.

Der Arbeitsvertrag regelt

die Rechte und Pflichten

von Arbeitnehmern und

Arbeitgebern, soweit sie

nicht durchGesetz oder

Kollektivvertrag zwingend

festgelegt sind.

Fotolia/Rynio Productions