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Unter der Lupe: Arbeits-
und Kollektivvertrag
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kaernten.arbeiterkammer.at/rechtFotolia/nd3000
Die geltende Normalarbeitszeit in Ös-
terreich ist die regelmäßig zu leistende
Arbeitszeit ohne Überstunden. Sie darf
grundsätzlich acht Stunden pro Tag und
40 Stunden pro Woche nicht überschrei-
ten. Viele Kollektivverträge sehen eine
kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit
von z. B. 38,5 Stunden vor.
■
Zweiseitig verbindlich: Arbeitsvertrag
Verpflichtet sich jemand zu einer Ar-
beitsleistung für einen anderen, liegt ein
beidseitig verbindlicher Arbeitsvertrag
vor. Beide Vertragspartner (Arbeitge-
ber und Arbeitnehmer) haben dadurch
sowohl Rechte als auch Pflichten. Die
Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in
der Bezahlung des Entgelts, die des Ar-
beitnehmers besteht in der Arbeitsleis-
tung. Darum ist es immer wichtig, dem
Inhalt des Arbeitsvertrages (Dienstzettel)
höchste Aufmerksamkeit zu schenken.
Dieser hat Auswirkungen auf das gesamte
Arbeitsleben im Betrieb
–
und möglicher-
weise sogar darüber hinaus. Sowohl der
schriftliche Arbeitsvertrag als auch der
Dienstzettel sind gebührenfrei.
Arbeits- und Kollektivverträge legen nicht nur Entlohnung, sondern
auch Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest.
■
Mündlich oder schriftlich?
Grundsätzlich gelten mündliche Verein-
barungen genauso wie schriftli-
che. Der Abschluss eines schrift-
lichen
Arbeitsvertrages
vor
Beginn des Arbeitsverhältnisses
ist jedoch aus Gründen
der
Rechtssicherheit
unbedingt zu emp-
fehlen. Wurde kein
schriftlicher
Ar-
beitsvertrag fest-
gelegt, dann kann
alternativ dazu
der Arbeitgeber
dem
Arbeit-
nehmer
einen
Dienstzettel aus-
händigen.
■
Der Kollektivvertrag
Ein Kollektivvertrag ist
eine Vereinbarung, wel-
che die Gewerkschaft für
alle Arbeitnehmer in einer
bestimmten Branche mit
der Arbeitgeber-Seite aus-
handelt. Die österreichi-
schen Gewerkschaften
schließen jährlich über
450 Kollektivverträge
ab. Dank der Pflicht-
mitgliedschaft in den
Wirtschaft- und Arbeiterkammern gilt
der Kollektivvertrag für alle Arbeitneh-
mer einer Branche, egal ob sie Gewerk-
schaftsmitglied sind oder nicht. Diese
schaffen Mindeststandards bei Entloh-
nung und Arbeitsbedingungen für alle
Arbeitnehmer und verhindern, dass diese
gegeneinander ausgespielt werden.
Gleiten in der
Arbeitszeit
Bei Gleitzeit können Sie Beginn und Ende der täglichen Nor-
malarbeitszeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens frei gestal-
ten. Sie können also Ihre Normalarbeitszeit flexibel verteilen. Diese
darf bis zu zehn Stunden pro Tag betragen. Durch die flexible Gestal-
tung kann ein Zeitguthaben oder auch ein Zeitminus aufgebaut werden. In
Unternehmen mit Betriebsrat ist die Einführung einer Gleitzeit durch Betriebs-
vereinbarung abzuschließen. In Betrieben ohne Betriebsrat muss die Gleitzeit
schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.
Der Arbeitsvertrag regelt
die Rechte und Pflichten
von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern, soweit sie
nicht durchGesetz oder
Kollektivvertrag zwingend
festgelegt sind.
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