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kaernten.arbeiterkammer.at/bildungMit Stipendiumzur Fachkraft
Mit einem gesicherten Einkommen die Ausbildung nachholen: Das ist mit dem Fachkräftestipen-
dium möglich. 890 Euro gibt es, wenn man eines der 6.500 Stipendien erhält.
Das Fachkräftestipendium wurde 2013 eingeführt, war
aber so begehrt, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) ab
2016 keine Anträge mehr annahm. Auf Druck der AK
sind seit heuer wieder 6.500 Fachkräftestipendien zu
vergeben
–
und zwar für 2017 und 2018.
Ausbildungen in Mangelberufen
Mit dem Fachkräftestipendium werden
Ausbildungen in Mangelberufen ge-
fördert. Dazu gehören technische
Berufe sowie Gesundheitsberu-
fe. Auch das Nachholen eines
Lehrabschlusses wird ge-
fördert. Der Antrag wird
beim AMS gestellt.
Wer ist bezugsbe-
rechtigt?
Jene Arbeitneh-
mer, die für
den Zeitraum
der jeweiligen
Ausbildung ka-
renziert sind, Ar-
beitslose oder ehe-
malige Selbstständige,
wenn die Tätigkeit ruht.
Voraussetzungen beachten!
• Sie müssen zumindest vier Jahre lang
einer arbeitslosenversicherungspflich-
tigen Beschäftigung nachgegangen sein.
• Ihr höchster Bildungsabschluss muss
unter FH-Niveau liegen (z. B. Matura).
• Sie müssen eine Ausbildung mit einer
Dauer von mindestens drei Monaten
und von durchschnittlich 20 Stunden
pro Woche absolvieren.
• Ihr Wohnsitz muss in Österreich liegen.
890 Euro Stipendium
Für maximal drei Jahre hat man Anspruch
auf ein Stipendium von mindestens 889,84
Euro. Liegt der Anspruch auf Arbeits-
losengeld oder Notstandshilfe darüber,
wird der höhere Betrag ausbezahlt. Im
Ausbildungszeitraum ist man kranken-,
unfall- und pensionsversichert. Bis zur
Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2017 sind
das 425,70 Euro monatlich) kann dazuver-
dient werden. Weiterführende Informati-
onen und die genau Liste der geförderten
Berufe finden Sie auf
Wer sich beruflich
weiterbildenmöchte,
sollte sich rasch
für eines der 6.500
Fachkräftestipendien
bewerben.
„Wer etwas leistet, sollte auch dementsprechende Rahmenbe-
dingungen vorfinden“, betonte AK-Präsident Günther Goach
anlässlich eines Protestmarsches zur Kärntner Landesregie-
rung am Tag der Pflege Mitte Mai. Es sei ein Gebot der Stun-
de, für die hervorragenden Tätigkeiten der Pflegebediens-
teten vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen. „Ein
entsprechendes Entgelt, eine Verkürzung der Arbeitszeit
und genügend Personal müssen umgesetzt werden“, betonte
Goach und unterstützt damit die Forderungen der Pflegebe-
diensteten nach einer Aufwertung ihres Berufes.
AK: Pflege braucht Aufwertung
AK-Präsident Günther Goach beimProtestmarsch amTag der Pflege
Keine Registrierungsgebühr
Die Arbeiterkammern sind ab Juli 2018 für die Registrierung
der Gesundheitsberufe zuständig. Ursprünglich wäre dem
Finanzministerium für die Eintragung eine Gebühr in Höhe
von rund 80 Euro zugefallen. Die AK hat aber erreicht, dass
keine Kosten für die Betroffenen anfallen. Damit wurden
den rund 100.000 unselbständig Beschäftigten und den rund
20.000 selbständig Beschäftigten im Gesundheitsbereich an
die 9,6 Millionen Euro erspart. Mehr dazu auf:
Registrierung der Gesundheitsberufe – dank AK 9,6Millonen Euro erspart
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