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k aernten.arbeiterk

ammer.at

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kaernten.arbeiterkammer.at/bildung

Mit Stipendiumzur Fachkraft

Mit einem gesicherten Einkommen die Ausbildung nachholen: Das ist mit dem Fachkräftestipen-

dium möglich. 890 Euro gibt es, wenn man eines der 6.500 Stipendien erhält.

Das Fachkräftestipendium wurde 2013 eingeführt, war

aber so begehrt, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) ab

2016 keine Anträge mehr annahm. Auf Druck der AK

sind seit heuer wieder 6.500 Fachkräftestipendien zu

vergeben

und zwar für 2017 und 2018.

Ausbildungen in Mangelberufen

Mit dem Fachkräftestipendium werden

Ausbildungen in Mangelberufen ge-

fördert. Dazu gehören technische

Berufe sowie Gesundheitsberu-

fe. Auch das Nachholen eines

Lehrabschlusses wird ge-

fördert. Der Antrag wird

beim AMS gestellt.

Wer ist bezugsbe-

rechtigt?

Jene Arbeitneh-

mer, die für

den Zeitraum

der jeweiligen

Ausbildung ka-

renziert sind, Ar-

beitslose oder ehe-

malige Selbstständige,

wenn die Tätigkeit ruht.

Voraussetzungen beachten!

• Sie müssen zumindest vier Jahre lang

einer arbeitslosenversicherungspflich-

tigen Beschäftigung nachgegangen sein.

• Ihr höchster Bildungsabschluss muss

unter FH-Niveau liegen (z. B. Matura).

• Sie müssen eine Ausbildung mit einer

Dauer von mindestens drei Monaten

und von durchschnittlich 20 Stunden

pro Woche absolvieren.

• Ihr Wohnsitz muss in Österreich liegen.

890 Euro Stipendium

Für maximal drei Jahre hat man Anspruch

auf ein Stipendium von mindestens 889,84

Euro. Liegt der Anspruch auf Arbeits-

losengeld oder Notstandshilfe darüber,

wird der höhere Betrag ausbezahlt. Im

Ausbildungszeitraum ist man kranken-,

unfall- und pensionsversichert. Bis zur

Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2017 sind

das 425,70 Euro monatlich) kann dazuver-

dient werden. Weiterführende Informati-

onen und die genau Liste der geförderten

Berufe finden Sie auf

Wer sich beruflich

weiterbildenmöchte,

sollte sich rasch

für eines der 6.500

Fachkräftestipendien

bewerben.

„Wer etwas leistet, sollte auch dementsprechende Rahmenbe-

dingungen vorfinden“, betonte AK-Präsident Günther Goach

anlässlich eines Protestmarsches zur Kärntner Landesregie-

rung am Tag der Pflege Mitte Mai. Es sei ein Gebot der Stun-

de, für die hervorragenden Tätigkeiten der Pflegebediens-

teten vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen. „Ein

entsprechendes Entgelt, eine Verkürzung der Arbeitszeit

und genügend Personal müssen umgesetzt werden“, betonte

Goach und unterstützt damit die Forderungen der Pflegebe-

diensteten nach einer Aufwertung ihres Berufes.

AK: Pflege braucht Aufwertung

AK-Präsident Günther Goach beimProtestmarsch amTag der Pflege

Keine Registrierungsgebühr

Die Arbeiterkammern sind ab Juli 2018 für die Registrierung

der Gesundheitsberufe zuständig. Ursprünglich wäre dem

Finanzministerium für die Eintragung eine Gebühr in Höhe

von rund 80 Euro zugefallen. Die AK hat aber erreicht, dass

keine Kosten für die Betroffenen anfallen. Damit wurden

den rund 100.000 unselbständig Beschäftigten und den rund

20.000 selbständig Beschäftigten im Gesundheitsbereich an

die 9,6 Millionen Euro erspart. Mehr dazu auf:

Registrierung der Gesundheitsberufe – dank AK 9,6Millonen Euro erspart

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kaernten.arbeiterkammer.at/gesundheitsberufe

Fotolia/Peshcova

AK/Fotolia_nelen.ru

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