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tipp 02/16
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AK-Konsumentenschützer Michael Tschamer
AK/Helge Bauer
Broschüre bestellen
Die Broschüre „Betriebskos-
ten: Wir blicken durch!“ ist
die Fibel für Mieter, um et-
liche Euro bei den Betriebs-
kosten zurückzuholen.
Wohnrechtsberater
Fragen, ob ich vom Mietvertrag zu-
rücktreten kann oder welche Be-
triebskosten ich zahlen muss, können
mit Hilfe des Rechners „Wohnrechts-
berater“ beantwortet werden. Einfach
reinklicken und ausprobieren.
MINI-tipp
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Bestelltelefon: 050 477 - 2553
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kaernten.arbeiterkammer.at/rechnerPROFI-tipp
Jeder Mieter bzw. jeder Wohnungs-
eigentümer hat das Recht auf Über-
mittlung der Betriebskostenabrech-
nung bis 30.6. des Folgejahres. Die
Abrechnung muss schlüssig und
nachvollziehbar sein. Auch eine Ein-
sichtnahme in die Originalbelege
und die Zusendung der Kopien gegen
Kostenersatz zählen zu ihrem Recht.
Wird eine Abrechnung nicht „gehörig
gelegt“, so hat der Mieter bzw. Woh-
nungseigentümer die Möglichkeit,
schriftlich Einwendungen zu erheben.
Diese Einwendungen müssen inner-
halb von sechs Monaten nach Erhalt
der Abrechnung erfolgen. Diese Frist
gilt ebenso bei Einwendungen gegen
Heiz- und Warmwasserkostenabrech-
nungen, andernfalls sind die Abrech-
nungen als genehmigt anzusehen.
Betriebskostenabrechnung:
Beharren Sie auf Ihr Recht
Auch heuer wird das Angebot der Arbei-
terkammer Kärten, die Betriebskostenab-
rechnungen zu prüfen, gut angenommen.
Bis dato fanden über 450 Beratungen statt.
Ein Großteil der Ratsuchenden nahm heu-
er erstmals das Angebot wahr, sich unter
Anleitung von Expertinnen und Experten
der Arbeiterkammer über die häufig sehr
komplexen und unübersichtlich gestal-
teten Betriebskostenabrechnungen einen
Überblick zu verschaffen.
Wohnungseigentümer imVormarsch
Vor allem viele Wohnungseigentümer
nahmen das Service wahr, um ihre Ab-
rechnungen prüfen zu lassen. Bei Woh-
nungseigentumsanlagen können jedoch
sämtliche Aufwendungen für Gemein-
schaftseigentum in die Abrechnungen
aufgenommen werden. Diese Kosten kön-
Betriebskosten-Check läuft:
Bereits 450 Mieter beraten
Nach erfolgreicher Zwischenbilanz bleibt noch Zeit, um seine Betriebs-,
Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung überprüfen zu lassen.
nen imVerhältnis zu den Mietwohnungen
schwer miteinander verglichen werden.
Heiz- undWarmwasserkostenabrechnung
Viele Wohnungsnutzer erhielten neben
der Betriebskostenabrechnung zeitgleich
ihre Heiz- und Warmwasserkostenab-
rechnungen, die hinsichtlich des Heizkos-
tenabrechnungsgesetzes zu prüfen sind.
Die Umstellung von Verdunster-Heizkos-
tenverteiler auf elektronische sowie deren
Messwertablesung per Funk wirft für viele
Wärmebezieher neue Fragen auf.
Noch Fragen zu Ihrer Abrechnung?
Vereinbaren Sie gleich einen persönlichen
Beratungstermin. Die Aktion Betriebskos-
tencheck läuft noch bis 29. Juli 2016.
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Terminvereinbarung: 050 477-6000
fotolia/ Khorzhevska
Wir blicken durch!