15
tipp 02/16
k aernten.arbeiterk
ammer.atAktuell
Schwerpunkt
ARBEIT & RECHT
Konsument Bildung
Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Ferialjobber oder auch Pflichtprak-
tikanten, die in einem Betrieb ihre
Arbeit verrichten und gegen Entgelt
beschäftigt sind, gelten als Dienst-
nehmer oder Dienstnehmerin. Diese
müssen bei der zuständigen Gebiets-
krankenkasse zur Vollversicherung
angemeldet werden. Das bedeutet,
dass bei Unfall oder Krankheit ein
Anspruch auf Krankengeld besteht.
Vollversicherung bedeutet auch, dass
die Beitragsmonate sich im Falle von
eventueller Arbeitslosigkeit entschei-
dend auswirken. Während des Jobs
oder dem Pflichtpraktikum werden
auch Versicherungsmonate für die
Pensionsversicherung und Abferti-
gungsansprüche erworben werden —
sofern das Dienstverhältnis länger als
einen Monat dauert.
AK-Jugendreferent Helmut Krainer
AK/Helge Bauer
Sozialrechtlich versorgt bei
ersten Arbeitserfahrungen
Rund umden Job
Auf der Homepage der akyoung er-
fährst du alles über Ferialjobs und
Pflichtpraktika. Angefangen bei der
Fixierung des Lohnes bis hin zur vor-
zeitigen Auflösung von Arbeitsver-
hältnissen.
In den Ferien jobben
Alle Jahre wieder gehen viele Ju-
gendliche in den Ferien arbeiten.
Um die ersten Gehversuche in
der Arbeitswelt sicher zu gestal-
ten, bietet die Broschüre „Arbei-
ten in den Ferien“ sichere Infos.
MINI-tipp
f
i
f
i
akyoung.atBestelltelefon: 050 477-2533
PROFI-tipp
derem erwiesener Diebstahl oder Arbeits-
verweigerung.
Austritt
Wenn der Dienstgeber seine Pflichten
grob verletzt, kann auch der Praktikant
das Dienstverhältnis vorzeitig auflösen.
Dann handelt es sich um den sogenannten
Austritt. Derartige Austrittsgründe wären
zum Beispiel vertragswidrige Tätigkeit,
Vorenthalten des Entgelts, unzumutbares
Quartier oder gar Misshandlung.
In beiden Fällen (Entlassung, Austritt)
müssen Gründe vorliegen, die eine Wei-
terbeschäftigung unzumutbar machen.
Bei begründetem vorzeitigen Austritt oder
unbegründeter Entlassung hat der Schüler
Anspruch auf Schadenersatz. Der Dienst-
geber muss somit das Entgelt bis zum ver-
einbarten Vertragsende ausbezahlen.
Wenn einer nicht mehr will
Checkliste
Ferialarbeiter oder Praktikanten beenden oder wechseln häufig ihre
Beschäftigung — nicht immer sind beide Seiten damit einverstanden.
Geld fürs eigene Moped oder Praktika
eigens für die Schule — Hauptsache ar-
beiten lautet die Devise von vielen Schü-
lern. Doch vor Antritt des Ferialjobs oder
Pflichtpraktikums muss das Datum des
Beginns und Endes der Beschäftigung
im Vertrag festgehalten werden. Dieser
Zeitraum eines derart kurzen, befristeten
Dienstverhältnisses kann nicht durch eine
Kündigung beendet werden. Aber andere
Arten der Beendigung sind möglich.
Einvernehmliche Auflösung
Sofern Schüler und Dienstgeber damit
einverstanden sind, kann ein Praktikums-
verhältnis jederzeit einvernehmlich aufge-
löst werden. Besonders wichtig ist es, diese
vorzeitige Auflösung schriftlich durchzu-
führen und das Beendigungsdatum fest-
zuhalten.
Entlassung
Aus schwerwiegenden Gründen kann
der Chef das Arbeitsverhältnis einsei-
tig vorzeitig auflösen. Solch schwere
Entlassungsgründe und Pflichtverlet-
zungen eines Schülers wären unter an-
f
i
akyoung.atVor dem Arbeitsbeginn
❏❏
Ich kenne die Dauer meines Ferial-
jobs.
❏❏
Ich weiß, was ich verdiene (Brutto-
gehalt).
❏❏
Ich bin informiert darüber, welche
Arbeiten ich verrichten muss.
❏❏
Ich kenne den geltenden Kollektiv-
vertrag.
❏❏
Ich habe über die wichtigsten Din-
ge eine schriftliche Vereinbarung
getroffen.
❏❏
Ich werde im Ausland beschäftigt
sein und kenne die dort geltenden
sozialrechtlichen Bestimmungen.
Während der Arbeit
❏❏
Ich bin bei der Krankenkasse ange-
meldet.
❏❏
Ich erhalte Abrechnung und Lohn.
❏❏
Ich mache die vereinbarte Arbeit.
❏❏
Ich schreibe täglich meine Stunden
mit.
❏❏
Ich weiß, wer mir bei Fragen oder
Problemen hilft.
Nach der Arbeit
❏❏
Ich habe meine Endabrechnung
erhalten.
❏❏
Ich habe keine Verzichtserklärung
unterschrieben.
❏❏
Ich habe ein Dienstzeugnis erhal-
ten.
❏❏
Ich weiß, wo meine Lohnabrech-
nung kontrolliert werden kann und
dass ich rechtzeitig offene Ansprü-
che einfordern muss.
❏❏
Ich weiß, wo ich meinen Lohnsteu-
erausgleich machen kann.