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tipp 02/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

ARBEIT & RECHT

Konsument Bildung

Beruf & Familie Steuer & Geld Menschen & Meinungen

Ferialjobber oder auch Pflichtprak-

tikanten, die in einem Betrieb ihre

Arbeit verrichten und gegen Entgelt

beschäftigt sind, gelten als Dienst-

nehmer oder Dienstnehmerin. Diese

müssen bei der zuständigen Gebiets-

krankenkasse zur Vollversicherung

angemeldet werden. Das bedeutet,

dass bei Unfall oder Krankheit ein

Anspruch auf Krankengeld besteht.

Vollversicherung bedeutet auch, dass

die Beitragsmonate sich im Falle von

eventueller Arbeitslosigkeit entschei-

dend auswirken. Während des Jobs

oder dem Pflichtpraktikum werden

auch Versicherungsmonate für die

Pensionsversicherung und Abferti-

gungsansprüche erworben werden —

sofern das Dienstverhältnis länger als

einen Monat dauert.

AK-Jugendreferent Helmut Krainer

AK/Helge Bauer

Sozialrechtlich versorgt bei

ersten Arbeitserfahrungen

Rund umden Job

Auf der Homepage der akyoung er-

fährst du alles über Ferialjobs und

Pflichtpraktika. Angefangen bei der

Fixierung des Lohnes bis hin zur vor-

zeitigen Auflösung von Arbeitsver-

hältnissen.

In den Ferien jobben

Alle Jahre wieder gehen viele Ju-

gendliche in den Ferien arbeiten.

Um die ersten Gehversuche in

der Arbeitswelt sicher zu gestal-

ten, bietet die Broschüre „Arbei-

ten in den Ferien“ sichere Infos.

MINI-tipp

f

i

f

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akyoung.at

Bestelltelefon: 050 477-2533

PROFI-tipp

derem erwiesener Diebstahl oder Arbeits-

verweigerung.

Austritt

Wenn der Dienstgeber seine Pflichten

grob verletzt, kann auch der Praktikant

das Dienstverhältnis vorzeitig auflösen.

Dann handelt es sich um den sogenannten

Austritt. Derartige Austrittsgründe wären

zum Beispiel vertragswidrige Tätigkeit,

Vorenthalten des Entgelts, unzumutbares

Quartier oder gar Misshandlung.

In beiden Fällen (Entlassung, Austritt)

müssen Gründe vorliegen, die eine Wei-

terbeschäftigung unzumutbar machen.

Bei begründetem vorzeitigen Austritt oder

unbegründeter Entlassung hat der Schüler

Anspruch auf Schadenersatz. Der Dienst-

geber muss somit das Entgelt bis zum ver-

einbarten Vertragsende ausbezahlen.

Wenn einer nicht mehr will

Checkliste

Ferialarbeiter oder Praktikanten beenden oder wechseln häufig ihre

Beschäftigung — nicht immer sind beide Seiten damit einverstanden.

Geld fürs eigene Moped oder Praktika

eigens für die Schule — Hauptsache ar-

beiten lautet die Devise von vielen Schü-

lern. Doch vor Antritt des Ferialjobs oder

Pflichtpraktikums muss das Datum des

Beginns und Endes der Beschäftigung

im Vertrag festgehalten werden. Dieser

Zeitraum eines derart kurzen, befristeten

Dienstverhältnisses kann nicht durch eine

Kündigung beendet werden. Aber andere

Arten der Beendigung sind möglich.

Einvernehmliche Auflösung

Sofern Schüler und Dienstgeber damit

einverstanden sind, kann ein Praktikums-

verhältnis jederzeit einvernehmlich aufge-

löst werden. Besonders wichtig ist es, diese

vorzeitige Auflösung schriftlich durchzu-

führen und das Beendigungsdatum fest-

zuhalten.

Entlassung

Aus schwerwiegenden Gründen kann

der Chef das Arbeitsverhältnis einsei-

tig vorzeitig auflösen. Solch schwere

Entlassungsgründe und Pflichtverlet-

zungen eines Schülers wären unter an-

f

i

akyoung.at

Vor dem Arbeitsbeginn

❏❏

Ich kenne die Dauer meines Ferial-

jobs.

❏❏

Ich weiß, was ich verdiene (Brutto-

gehalt).

❏❏

Ich bin informiert darüber, welche

Arbeiten ich verrichten muss.

❏❏

Ich kenne den geltenden Kollektiv-

vertrag.

❏❏

Ich habe über die wichtigsten Din-

ge eine schriftliche Vereinbarung

getroffen.

❏❏

Ich werde im Ausland beschäftigt

sein und kenne die dort geltenden

sozialrechtlichen Bestimmungen.

Während der Arbeit

❏❏

Ich bin bei der Krankenkasse ange-

meldet.

❏❏

Ich erhalte Abrechnung und Lohn.

❏❏

Ich mache die vereinbarte Arbeit.

❏❏

Ich schreibe täglich meine Stunden

mit.

❏❏

Ich weiß, wer mir bei Fragen oder

Problemen hilft.

Nach der Arbeit

❏❏

Ich habe meine Endabrechnung

erhalten.

❏❏

Ich habe keine Verzichtserklärung

unterschrieben.

❏❏

Ich habe ein Dienstzeugnis erhal-

ten.

❏❏

Ich weiß, wo meine Lohnabrech-

nung kontrolliert werden kann und

dass ich rechtzeitig offene Ansprü-

che einfordern muss.

❏❏

Ich weiß, wo ich meinen Lohnsteu-

erausgleich machen kann.