12
tipp 02/16
k aernten.arbeiterk
ammer.atAktuell
Schwerpunkt
Arbeit & Recht
Konsument
Bildung
BERUF & FAMILIE
Steuer & Geld Menschen & Meinungen
Neue Regeln für das
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeldkonto beendet für Eltern die Ungleichheit
zwischen kurzen und langen Pauschalvarianten.
Nach mehr als zweijähriger Verhand-
lungsdauer kommt es zu einer umfas-
senden Reform des Kinderbetreuungs-
geldes (KBG). Mit der Novelle wird das
sogenannte Kinderbetreuungsgeldkonto
(KBG-Konto) eingeführt. Dieses gilt für
alle Eltern, deren Kinder ab dem 1.3.2017
geboren werden. Das einkommensabhän-
gige Kinderbetreuungsgeld bleibt grund-
sätzlich in seiner bisherigen Form beste-
hen und wird angepasst.
Ungleichbehandlung beseitigt
Die bisherigen vier Pauschalvarianten
des KBG werden nun zu einem Konto
verschmolzen, das für alle Bezieherin-
nen unabhängig von der gewählten Leis-
tungsdauer einen gleich hohen Gesamt-
betrag vorsieht. Bisher war das nicht der
Fall: Eltern, die ein Kurzmodell wählten,
erhielten bis zu 1.696 Euro weniger als
jene Eltern, die sich für die längste Pau-
schalvariante entschieden hatten. Diese
Ungleichbehandlung wird nun beseitigt:
Eltern sollen in Zukunft einen gleich ho-
hen Gesamtbetrag von 15.449,28 Euro
erhalten, unabhängig von der gewählten
Bezugsdauer.
Das Konto imDetail
Eltern können die Bezugsdauer des KBG
künftig innerhalb einer bestimmten Zeit-
spanne - berechnet ab der Geburt - flexi-
bel wählen. Ausgehend von einem Grund-
modell (12 plus 3 Monate) kann das KBG
nunmehr bei einer partnerschaftlichen
Teilung mindestens 456 Tage (365 plus 91)
mit einem Tagesbetrag von 33,88 Euro fle-
xibel in Anspruch genommen werden. Der
Zeitraum wird bei der Antragsstellung
verbindlich festgelegt und berechnet sich
ab dem Tag der Geburt. Wird eine längere
Leistungsdauer gewählt, vermindert sich
der Tagesbetrag imVerhältnis zur gewähl-
ten Anspruchsdauer. Der Tagesbetrag von
33,88 Euro stellt jedoch den Höchstbetrag
i
kaernten.arbeiterkammer.at/familieKündigungsschutz und Rechtssicherheit gibt es
zwar keine. Der Papamonat kommt aber trotzdem.
Nach etlichen Diskussionen kommt mit
März 2017 nun doch die Möglichkeit für
Väter, den neuen Familienzeitbonus in
Anspruch zu nehmen. Was bedeutet das
konkret: Väter (Adoptivväter, Dauerpfle-
geväter), die mit ihrem Kind und dem
anderen Elternteil ihren Mittelpunkt der
Lebensinteressen in Österreich haben und
im gemeinsamen Haushalt leben, können
ab Geburt des Kindes (ab Übernahme des
Adoptiv-/Pflegekindes) einen Papamonat
in Anspruch nehmen; in diesem Zeit-
raum steht dem Papa 22,60 Euro täglich
zu. Zuständig für die Abwicklung ist jener
Sozialversicherungsträger, bei dem der
Vater vor der Familienzeit versichert war.
Der Familienzeitbonus wird nach Antrag
monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
Der Papamonat kann nur innerhalb eines
Zeitraumes von 91 Tagen ab dem Tag der
Geburt in Anspruch genommen werden.
Auch der Antrag für den Familienzeitbo-
nus muss spätestens binnen 91 Tagen ab
Geburt gestellt werden. Der Vater ist wäh-
rend der Inanspruchnahme des Familien-
zeitbonuses in der gesetzlichen Kranken-
versicherung teilversichert.
Kein Kündigungsschutz
Für Väter, die sich in einem Dienstver-
hältnis befinden, besteht weiterhin kein
Rechtsanspruch auf den Papamonat. Dies
bedeutet in der Praxis: Sagt der Dienstge-
ber Nein, kann der Vater die Familienzeit
nicht nehmen. Auch einen Kündigungs-
schutz während des Papamonates sieht
das Familienzeitbonusgesetz nicht vor.
Der „Papamonat“
kommt nun doch
Fotolia/Koedir
Väter-Auszeit wird ab März 2017
nach langen Debatten Realität
Fotolia/djezura
In der Praxis kommt es immer
wieder vor, dass Frauen nach
der Rückkehr aus der Karenz
nicht mehr auf ihren bisherigen
Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Auch aus anderen Konstellatio-
nen ergeben sich strittige Fälle,
die in letzter Instanz der Obers-
te Gerichtshof (OGH) entschei-
den muss. In der Folge einige
Entscheidungen zumThema: Der
Arbeitgeber ist verpflichtet, die
Arbeitnehmerin nach der Karenz
beziehungsweise im Rahmen der
Was sagen die Höchstrichter?
Oft ergeben sich im Zusammenhang mit Elternschaft und Karenz
strittige Fragen. Aber wie entscheidet der Oberste Gerichtshof?
Urteile des OberstenGerichtshofes tragen zur einheitlichen
Rechtssprechung bei und sorgen so für Rechtssicherheit.