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tipp 02/16

k aernten.arbeiterk

ammer.at

Aktuell

Schwerpunkt

Arbeit & Recht

Konsument

Bildung

BERUF & FAMILIE

Steuer & Geld Menschen & Meinungen

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ogh.gv.at kaernten.arbeiterkammer.at/familie

Elternwerden ist nicht

schwer – Eltern sein dage-

gen sehr: Die AK-Arbeits-

rechtsexperten beraten

gerne zu Rechtsfragen

rund umdie Familie.

Die Novelle zum KBG bringt einige

nachteilige Änderungen bezüglich des

Wochengeldbezuges im Falle einer

weiteren Schwangerschaft während

der Karenz: Bei einer neuerlichen

Schwangerschaft beträgt das Wochen-

geld – sowohl beim einkommensab-

hängigen Kinderbetreuungsgeld als

auch beim KBG-Konto – nur mehr

100 Prozent des jeweils ausbezahlten

Tagsatzes. Weiters besteht kein An-

spruch mehr auf Wochengeld, wenn

die Dienstnehmerin zum Zeitpunkt

der (neuerlichen) Freistellung wäh-

rend der Karenz keiner Pflichtversi-

cherung unterliegt und nur mit dem

Partner mitversichert ist. Dies gilt

auch dann, wenn die Schwangerschaft

noch während des Bezuges des Kin-

derbetreuungsgeldes eingetreten ist.

AK-RechtsexpertinMichaela Eigner-Pichler

AK/Helge Bauer

Novelle bringt Nachteile

beimWochengeldbezug

Kinderbetreuungsgeld

Der "Online-Rechner" unterstützt Sie

dabei, aufgrund Ihrer individuellen

Einkünfte den erlaubten Zuverdienst

zum Kinderbetreuungsgeld bzw. Zu-

schuss oder Beihilfe zum Kinderbe-

treuungsgeld zu ermitteln.

Recht auf Elternteilzeit

Wann habe ich einen

Rechtsanspruch auf El-

ternteilzeit? Wann muss

ich Start und Dauer mel-

den? So können Sie Ihre Arbeitszeit

verkürzen oder anders gestalten.

MINI-tipp

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sozialversicherung.at/

kbgOnlineRechner/

kaernten.arbeiterkammer.at/videos

PROFI-tipp

Elternteilzeit in der gleichen Verwendung

zu beschäftigen, für die sie aufgenommen

wurde und die sie tatsächlich ausgeübt

hat (OGH 25.6.2014, 9 Ob A 50/14i). Der

Oberste Gerichtshof stellt somit klar, dass

durch die Elternteilzeit nicht der Arbeits-

vertrag sondern nur die Arbeitszeit geän-

dert wird.

Mutterschaft und Ausbildungskosten

Weiters haben die Höchstrichter ausge-

sprochen, dass die Rückforderung von

Ausbildungskosten durch den Arbeitge-

ber dann nicht möglich ist, wenn die Ar-

beitnehmerin wegen ihrer Mutterschaft

vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus-

tritt (OGH 29.9.2014, 8 ObA 57/14m). Im

Zusammenhang mit dem Kinderbetreu-

ungsgeld hat der Oberste Gerichtshof ent-

schieden, dass bei der einkommensab-

hängigen Variante auch eine vom

antragsstellenden Elternteil in einem

anderen EU-Mitgliedstaat ausgeübte

sozialversicherungspflichtige Erwerbs-

tätigkeit zu berücksichtigen ist.

Vater darf imAusland arbeiten

Konkret war der Vater, welcher im An-

schluss an die Mutter für zwei Monate

das einkommensabhängige Kinderbe-

treuungsgeld beziehen wollte, in den

letzten sechs Monaten vor der Geburt

in Deutschland beschäftigt, jedoch in

Österreichwohnhaft (OGH22.10.2015,

10 ObS 148/14h).

Fotolia/ Dmitriy Melnikov

dar. Der Bezug kann zwar kürzer als für

365 Tage erfolgen, der Tagesbetrag bleibt

aber gleich hoch. Das Kinderbetreuungs-

geld kann maximal 851 Tage für einen

Elternteil und 1.063 Tage bei einer Part-

nerbeteiligung mit einem Tagesbetrag von

14,53 Euro beansprucht werden. Die Min-

destbezugsdauer beträgt 61 Kalendertage.

Eltern, die die Kinderbetreuung in einem

annähernd gleichen Verhältnis (mindes-

tens 40:60) übernehmen, habe Anspruch

auf einen Partnerschaftsbonus in der Höhe

von je 500 Euro.

Ungleichbehandlung ade: Das

neue Kinderbetreuungsgeldkonto

vereint die bisherigen vier

Pauschalvarianten.