13
tipp 02/16
k aernten.arbeiterk
ammer.atAktuell
Schwerpunkt
Arbeit & Recht
Konsument
Bildung
BERUF & FAMILIE
Steuer & Geld Menschen & Meinungen
f
i
f
i
ogh.gv.at kaernten.arbeiterkammer.at/familieElternwerden ist nicht
schwer – Eltern sein dage-
gen sehr: Die AK-Arbeits-
rechtsexperten beraten
gerne zu Rechtsfragen
rund umdie Familie.
Die Novelle zum KBG bringt einige
nachteilige Änderungen bezüglich des
Wochengeldbezuges im Falle einer
weiteren Schwangerschaft während
der Karenz: Bei einer neuerlichen
Schwangerschaft beträgt das Wochen-
geld – sowohl beim einkommensab-
hängigen Kinderbetreuungsgeld als
auch beim KBG-Konto – nur mehr
100 Prozent des jeweils ausbezahlten
Tagsatzes. Weiters besteht kein An-
spruch mehr auf Wochengeld, wenn
die Dienstnehmerin zum Zeitpunkt
der (neuerlichen) Freistellung wäh-
rend der Karenz keiner Pflichtversi-
cherung unterliegt und nur mit dem
Partner mitversichert ist. Dies gilt
auch dann, wenn die Schwangerschaft
noch während des Bezuges des Kin-
derbetreuungsgeldes eingetreten ist.
AK-RechtsexpertinMichaela Eigner-Pichler
AK/Helge Bauer
Novelle bringt Nachteile
beimWochengeldbezug
Kinderbetreuungsgeld
Der "Online-Rechner" unterstützt Sie
dabei, aufgrund Ihrer individuellen
Einkünfte den erlaubten Zuverdienst
zum Kinderbetreuungsgeld bzw. Zu-
schuss oder Beihilfe zum Kinderbe-
treuungsgeld zu ermitteln.
Recht auf Elternteilzeit
Wann habe ich einen
Rechtsanspruch auf El-
ternteilzeit? Wann muss
ich Start und Dauer mel-
den? So können Sie Ihre Arbeitszeit
verkürzen oder anders gestalten.
MINI-tipp
f
i
f
i
sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/
kaernten.arbeiterkammer.at/videosPROFI-tipp
Elternteilzeit in der gleichen Verwendung
zu beschäftigen, für die sie aufgenommen
wurde und die sie tatsächlich ausgeübt
hat (OGH 25.6.2014, 9 Ob A 50/14i). Der
Oberste Gerichtshof stellt somit klar, dass
durch die Elternteilzeit nicht der Arbeits-
vertrag sondern nur die Arbeitszeit geän-
dert wird.
Mutterschaft und Ausbildungskosten
Weiters haben die Höchstrichter ausge-
sprochen, dass die Rückforderung von
Ausbildungskosten durch den Arbeitge-
ber dann nicht möglich ist, wenn die Ar-
beitnehmerin wegen ihrer Mutterschaft
vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus-
tritt (OGH 29.9.2014, 8 ObA 57/14m). Im
Zusammenhang mit dem Kinderbetreu-
ungsgeld hat der Oberste Gerichtshof ent-
schieden, dass bei der einkommensab-
hängigen Variante auch eine vom
antragsstellenden Elternteil in einem
anderen EU-Mitgliedstaat ausgeübte
sozialversicherungspflichtige Erwerbs-
tätigkeit zu berücksichtigen ist.
Vater darf imAusland arbeiten
Konkret war der Vater, welcher im An-
schluss an die Mutter für zwei Monate
das einkommensabhängige Kinderbe-
treuungsgeld beziehen wollte, in den
letzten sechs Monaten vor der Geburt
in Deutschland beschäftigt, jedoch in
Österreichwohnhaft (OGH22.10.2015,
10 ObS 148/14h).
Fotolia/ Dmitriy Melnikov
dar. Der Bezug kann zwar kürzer als für
365 Tage erfolgen, der Tagesbetrag bleibt
aber gleich hoch. Das Kinderbetreuungs-
geld kann maximal 851 Tage für einen
Elternteil und 1.063 Tage bei einer Part-
nerbeteiligung mit einem Tagesbetrag von
14,53 Euro beansprucht werden. Die Min-
destbezugsdauer beträgt 61 Kalendertage.
Eltern, die die Kinderbetreuung in einem
annähernd gleichen Verhältnis (mindes-
tens 40:60) übernehmen, habe Anspruch
auf einen Partnerschaftsbonus in der Höhe
von je 500 Euro.
Ungleichbehandlung ade: Das
neue Kinderbetreuungsgeldkonto
vereint die bisherigen vier
Pauschalvarianten.