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Noch hat Roaming
seinen Preis, aber...
...bald gehört es der Vergangenheit an. Weg zur endgültigen Abschaf-
fung von Roaming ist geebnet. Übergangsphase hat bereits begonnen.
Flexibilität und Mobilität im In- wie Aus-
land sind besonders wichtige Schlagwör-
ter für das Telefonieren oder der Nutzung
von mobilen Datendiensten (Internet,
Apps, E-Mail). Vor allem im Ausland wer-
den diese Datendienste vermehrt verwen-
det. Werden Sprachmitteilungen, Bilder
oder Kurznachrichten über ein fremdes
Netz übermittelt, dann spricht man von
„Roaming“. Möglich machen dies Ver-
träge zwischen österreichischen und aus-
ländischen Mobilfunkbetreibern, um mit
einem österreichischen Handy auch im
Ausland zu telefonieren, im Internet zu
surfen und E-Mails abzurufen.
Unerwünschte Kosten vermeiden
Der Netzanbieter vergisst einen nicht bei
der Einreise im Ausland und informiert
über Zusatzkosten durch personalisierte
Preisinformationen per SMS. Um den-
noch
unerwünschte
Roamingkosten
zu verhindern, sollte bereits in grenzna-
hen Gebieten die Roaming-Funktion bei
Smartphones ausgeschalten werden.
Roaming in der EU
Ab dem 30. April 2016 begann eine Über-
gangsphase, die der erste Schritt auf dem
Weg zur endgültigen Abschaffung der
Roaminggebühren in der EU ist. Inner-
halb dieser Übergangsperiode, die bis
zum 14. Juni 2017 andauern soll, darf der
Betreiber zusätzlich zum inländischen
Endkundenpreis einen Roamingaufschlag
verrechnen. Bestimmte Höchstentgelte
dürfen dabei nicht überschritten werden.
Bei Tarifen mit inkludierten Einheiten
sind laut neuer Regelung die Roamingein-
heiten genauso wie inländische Einheiten
von den inkludierten Mengen abzuziehen.
Dennoch kann zusätzlich ein maximaler
Aufschlag je Minute, SMS oder MB ver-
rechnet werden.
fotolia/mooshny
Telefonieren, SMS schreiben oder imWeb surfen kann imAusland teuer werden. Roaminggebühren haben
schon bei vielen für somanche Überraschung gesorgt. Ab 15. Juni 2017 soll Roaming abgeschafft werden.
i
rtr.atDas Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Eigene
Kostenmüssen selbst getragenwerden.
Die Schlichtungsstelle RTR hilft, wenn
Probleme mit einem Telefon-, Internet-
oder Rundfunkbetreiber auftreten, wie
z.B. ein schlecht funktionierender Inter-
netanschluss oder undurchsichtige Tele-
fonrechnungen.
Schlichtungsverfahren
Die RTR versucht bei Schlichtungsver-
fahren immer einvernehmliche Lösungen
zu finden. Scheitert dies, wird bei einer
gerechtfertigten Beschwerde gegen den
Betreiber die Rechtsansicht des Problems
schriftlich mitgeteilt. Diese kann auch
Vorschläge zur Problemlösung enthalten.
Schlichtungsstelle
Telekommunikation
twitter/rtr-gmbh
Unklarheiten mit der Telefonrech-
nung – die RTR-GmbH klärt auf
Entgelte für Roaming
Tarife mit inkludierten Einheiten:
Abzug der inkludierten Einheit
(inländischer Preis) plus Aufschlag
(inkl. USt.), nicht mehr als:
Abgehende Anrufe:
0,06 Euro
Ankommende Anrufe:
0,01368 Euro
SMS:
0,024 Euro, für den Empfang
darf kein Aufschlag verrechnet
werden
Daten:
0,06 Euro/MB, dies gilt auch
für MMS, falls diese inkludiert sind
Tarifabrechnung pro min/SMS/MB:
plus Aufschlag (inkl. USt),
nicht mehr als:
Abgehende Anrufe:
0,228 Euro
Ankommende Anrufe:
0,01368 Euro
SMS:
0,072 Euro
Daten/MMS:
0,24 Euro/MB bzw.
pro MMS