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Die freiwillige Höherversicherung ist eine gute
Anlageform, seine Pension zu erhöhen.
Bei der Höherversicherung erwirbt
man mit einer oder mehreren Ein-
zahlung(en) in das öffentliche Pensions-
system einen eigenen Pensionsbestandteil,
den so genannten „besonderen Steige-
rungsbetrag“. Die Höhe und Häufigkeit
bleibt dabei Ihnen überlassen. Der Maxi-
malbetrag orientiert sich an der Höchst-
beitragsgrundlage und beträgt für das
Jahr 2016 9.720 Euro. Die Beiträge müssen
spätestens bis zum Ende des Jahres ein-
gezahlt werden, für das sie gelten sollen.
Der Zeitpunkt dafür ist jedoch beliebig.
Voraussetzung für die freiwillige Höher-
versicherung ist eine bestehende Pflicht-,
Weiter- oder Selbstversicherung in der
Pensionsversicherung. Die freiwillige Hö-
herversicherung kann jederzeit begonnen
oder beendet werden.
Wie hoch sind die Zusatzleistungen?
Der besondere Steigerungsbetrag ist umso
höher, je jünger man bei der Zahlung ist.
Mit derHöherversicherung
größere Pensionmöglich
Wer möchte nicht mehr Geld in der Pension erhalten? Eine Möglichkeit, die staatliche Pension zu vergrö-
ßern, ist die so genannte „Höherversicherung“, eine freiwillige Zusatzversicherung.
f
i
Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000
Das bedeutet in Zahlen...
Wir zeigen Beispiele, wie sich die Höherversicherung auswirkt.
Abhängig von Alter und der Formder Ein-
zahlung hat man unterschiedliche erhöhte
Auszahlungen. Der Steigerungsbeitrag für
die aufgewerteten Beträge ab 1986 errech-
net sich nach einem Prozentsatz, der vom
Alter und Geschlecht des Versicherten so-
wie vom Zeitpunkt der Beitragszahlung
und des Pensionsbeginnes abhängig ist.
Einmalige Einzahlung
Mit 45 Jahren zahlt eine Person den ein-
maligen Betrag von 840 Euro ein. Der
Pensionsantritt erfolgt mit 65. Der Be-
rechnungsfaktor beträgt in diesem Fall
0,00762. Daraus würde ein besonderer
Steigerungsbetrag von 6,40 Euro monat-
lich, 14-mal im Jahr resultieren.
Regelmäßige Einzahlung
Eine Person zahlt ab ihrem 45. Lebens-
jahr monatlich 70 Euro ein, der Pensi-
onsantritt erfolgt mit 65 Jahren. Nach
den geltenden Berechnungsfaktoren
(ohne Aufwertung) ergibt sich ein mo-
natlicher besonderer Steigerungsbetrag
von 102,97 Euro, der 14-mal im Jahr
ausgezahlt wird.
Einzahlungmit 30
Eine Person zahlt mit 30 Jahren 9.720
Euro ein, Pensionsantritt mit 65 Jahren.
Sie erhält monatlich 109,54 Euro mehr,
die Zahlung hat sich nach 6,34 Jahren
amortisiert.
Fotolia/ Gina Sanders
So viel bringt Ihnen die freiwillige Höherversicherung bei einer EInzahlung ab dem1. April 2016mit dem
Beispielbetrag von 1.000 Euro – die Zahlen gelten für Frauen undMänner gleichermaßen.
Einzahlung
ab 1.4.2016
Alter bei
Einzahlung
Alter zum
Pensions-
antritt
Erhöhung
pro Monat
in Euro
Erhöhung
pro Jahr
in Euro
Erhöhung
pro Monat/
Jahr inkl.
Inflation
Frauen und
Männer
1.000
40
60
6,59
92,26
9,62/134,68
1.000
50
60
5,01
70,14
6,00/84,00
1.000
60
60
3,71
51,94
3,71/51,94
1.000
40
65
8,68
121,52
13,99/195,86
1.000
50
65
6,66
93,24
8,80/123,20
1.000
60
65
4,99
69,86
5,41/75,74