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Die freiwillige Höherversicherung ist eine gute

Anlageform, seine Pension zu erhöhen.

Bei der Höherversicherung erwirbt

man mit einer oder mehreren Ein-

zahlung(en) in das öffentliche Pensions-

system einen eigenen Pensionsbestandteil,

den so genannten „besonderen Steige-

rungsbetrag“. Die Höhe und Häufigkeit

bleibt dabei Ihnen überlassen. Der Maxi-

malbetrag orientiert sich an der Höchst-

beitragsgrundlage und beträgt für das

Jahr 2016 9.720 Euro. Die Beiträge müssen

spätestens bis zum Ende des Jahres ein-

gezahlt werden, für das sie gelten sollen.

Der Zeitpunkt dafür ist jedoch beliebig.

Voraussetzung für die freiwillige Höher-

versicherung ist eine bestehende Pflicht-,

Weiter- oder Selbstversicherung in der

Pensionsversicherung. Die freiwillige Hö-

herversicherung kann jederzeit begonnen

oder beendet werden.

Wie hoch sind die Zusatzleistungen?

Der besondere Steigerungsbetrag ist umso

höher, je jünger man bei der Zahlung ist.

Mit derHöherversicherung

größere Pensionmöglich

Wer möchte nicht mehr Geld in der Pension erhalten? Eine Möglichkeit, die staatliche Pension zu vergrö-

ßern, ist die so genannte „Höherversicherung“, eine freiwillige Zusatzversicherung.

f

i

Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000

Das bedeutet in Zahlen...

Wir zeigen Beispiele, wie sich die Höherversicherung auswirkt.

Abhängig von Alter und der Formder Ein-

zahlung hat man unterschiedliche erhöhte

Auszahlungen. Der Steigerungsbeitrag für

die aufgewerteten Beträge ab 1986 errech-

net sich nach einem Prozentsatz, der vom

Alter und Geschlecht des Versicherten so-

wie vom Zeitpunkt der Beitragszahlung

und des Pensionsbeginnes abhängig ist.

Einmalige Einzahlung

Mit 45 Jahren zahlt eine Person den ein-

maligen Betrag von 840 Euro ein. Der

Pensionsantritt erfolgt mit 65. Der Be-

rechnungsfaktor beträgt in diesem Fall

0,00762. Daraus würde ein besonderer

Steigerungsbetrag von 6,40 Euro monat-

lich, 14-mal im Jahr resultieren.

Regelmäßige Einzahlung

Eine Person zahlt ab ihrem 45. Lebens-

jahr monatlich 70 Euro ein, der Pensi-

onsantritt erfolgt mit 65 Jahren. Nach

den geltenden Berechnungsfaktoren

(ohne Aufwertung) ergibt sich ein mo-

natlicher besonderer Steigerungsbetrag

von 102,97 Euro, der 14-mal im Jahr

ausgezahlt wird.

Einzahlungmit 30

Eine Person zahlt mit 30 Jahren 9.720

Euro ein, Pensionsantritt mit 65 Jahren.

Sie erhält monatlich 109,54 Euro mehr,

die Zahlung hat sich nach 6,34 Jahren

amortisiert.

Fotolia/ Gina Sanders

So viel bringt Ihnen die freiwillige Höherversicherung bei einer EInzahlung ab dem1. April 2016mit dem

Beispielbetrag von 1.000 Euro – die Zahlen gelten für Frauen undMänner gleichermaßen.

Einzahlung

ab 1.4.2016

Alter bei

Einzahlung

Alter zum

Pensions-

antritt

Erhöhung

pro Monat

in Euro

Erhöhung

pro Jahr

in Euro

Erhöhung

pro Monat/

Jahr inkl.

Inflation

Frauen und

Männer

1.000

40

60

6,59

92,26

9,62/134,68

1.000

50

60

5,01

70,14

6,00/84,00

1.000

60

60

3,71

51,94

3,71/51,94

1.000

40

65

8,68

121,52

13,99/195,86

1.000

50

65

6,66

93,24

8,80/123,20

1.000

60

65

4,99

69,86

5,41/75,74