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Arbeits- und Sozialrecht 050 477-1000
Die freiwillige Höherversicherung er-
möglicht es sehr solide, sich seine eige-
ne Pension zu verbessern. Der Wehr-
mutstropfen: Das Geld muss man frei
zur Verfügung haben. Einmal einge-
zahlt, erhält man es erst ergänzend
zu den Pensionszahlungen. In jedem
Fall ist die Höherversicherung aber
eine solide Zusatzversicherung. Jeder
einzelne Euro, den man als Beitrag
geleistet hat, schlägt sich nieder. Das
können private Vorsorgeformen nicht
garantieren, in der Vergangenheit
konnte der versprochene Ertrag oft
nicht eingehalten werden. Viele Ein-
zahler erhielten nur ein Bruchstück
von jenen Summen, die ihnen in Aus-
sicht gestellt worden waren. Betroffen
waren auch Menschen, die bereits in
Pension waren.
AK-Rechtsexperte Gerald Prein
AK/Helge Bauer
Risikofreie Möglichkeit,
Pension zu erhöhen
Pensionsfahrplan
Mit 1. Jänner 2014 traten im
Pensionrecht viele Neuerun-
gen in Kraft: Alle wichtigen
Informationen finden Sie in
unserer Broschüre „Der neue
Pensionsfahrplan“.
Pensionen imWeb
Wenn Sie sich online über Pensio-
nen erkundigen möchten, haben wir
übersichtlich für Sie alle wesentlichen
Informationen auf unserer Home-
page zusammengetragen.
MINI-tipp
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Bestelltelefon: 050 477-2553
Der neue Pensionsfahrplan
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PROFI-tipp
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kaernten.arbeiterkammer.at/steuerHöherversicherung - Vorteile:
14-mal jährlich
Leistungen aus einer Privatversiche-
rung werden zwölfmal im Jahr aus-
gezahlt – der besondere Steigerungs-
betrag wird 14-mal jährlich mit der
Pension ausbezahlt.
Inflationsanpassung
Die Leistungen aus der Höherversiche-
rung werden an die jährliche Inflation
angepasst. Im Gegenteil zu privaten
Vorsorgeformen kann man in jedem
Fall mit einer Steigerung seiner einge-
zahlten Beiträge rechnen.
Für die Hinterbliebenen
Ein Teil der Leistungen geht im Todes-
falle auf die Hinterbliebenen über: Vom
Erhöhungsbeitrag gehen 60 Prozent an
die Witwe oder denWitwer und 24 bzw.
36 Prozent an die Waisen über.
Steuerfrei
Der besondere Steigerungsbetrag ist
zu 75 Prozent steuerfrei, die anderen 25
werden wie die Pension versteuert.
Steuerlich absetzbar
Abhängig vom Einkommen sind Beiträ-
ge zur Höherversicherung bis zu einem
Viertel als Topf-Sonderausgaben steuer-
lich absetzbar. Der Sonderausgaberah-
men, der dafür vorgesehen ist, beträgt
pro Jahr zwischen 2.920 und 5.840 Euro.
Falls der Erhöhungsbeitrag aus prämi-
enbegünstigten Beiträge resultiert, ist
er zur Gänze steuerfrei.
Einmaliger Beitrag nützt
Schon ein einziger Beitrag zahlt sich aus.
Die Höhe steht in einem direkten Verhält-
nis zur Höhe der einbezahlten Beträge,
und wird durch die jährliche Inflationsan-
passung aufgewertet. Auch wenn sich die
Faktoren zur Berechnung der Höherversi-
cherung mit 1. April 2016 geändert haben,
ist sie im Vergleich zu einer privaten Vor-
sorge nach wie vor sehr attraktiv.
Wannmacht sie sich bezahlt?
Selbst wenn man das erste Mal erst mit 60
Jahren einzahlt, amortisieren sich die Kos-
ten nach rund 14 Jahren, in denen man die
Pension bezogen hat. Das heißt, nach die-
sen 14 Jahren hat man gleich viel erhalten,
wie maneingezahlt hat. In jedem weiteren
Jahr, das man die Zusatzleistung bezieht,
„fährt man einen Gewinn ein“. Bei einer
Ersteinzahlung mit 40 Jahren, amortisiert
sie sich bereits nach 8,2 Jahren.
Wie stellt man den Antrag?
Den Antrag stellt man an die Pensionsver-
sicherungsanstalt. Sie stellt die Berechti-
gung zur Höherversicherung fest und gibt
den höchstmöglichen Jahresbetrag an.
Die Tabelle veranschaulicht, welchenmonatlichen Ertrag Sie bei der größtmöglichen Einzahlungssumme
erhalten. Die letzte Spalte zeigt, nachwie vielen Jahren sich die Höherversicherung rentiert hat.
Einzahlung
in Euro
Alter zum
Zeitpunkt
der
Einzahlung
Alter zum
Pensions-
antritts
Ertrag
monatlich
in Euro
Ertrag
jährlich
in Euro
Amortisa-
tion
9.720
30
65
109,54
1.533,56
6,34
9.720
40
65
84,37
1.181,18
8,23
9.720
50
65
64,74
906,36
10,72
9.720
60
65
48,50
679,00
14,32
9.720
65
65
40,92
572,88
16,97
kaernten.arbeiterkammer.at/pension